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Als
Fertigungslöhne werden im Rahmen der
Buchführung
sowie der
Kosten- und Leistungsrechnung jene
Aufwendungen
bezeichnet, die das
Entgelt für alle Arbeiten darstellen, die
unmittelbar für die Herstellung einer bestimmten
Produktmenge oder eines definierten Auftrages
erforderlich sind bzw. erforderlich waren.
Fertigungslöhne
können einem
Kostenträger (Produkt bzw. Auftrag) direkt
zugerechnet werden.
Fertigungslöhne sind
Hauptbestandteil der
Fertigungseinzelkosten.
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