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Unter
Fertigungseinzelkosten sind jene - im
Geldausdruck erfasste und bewertete -
Aufwendungen zu
verstehen, die einem herzustellenden
Produkt bzw. einem zu
realisierenden
Auftrag (als
Kostenträger)
direkt zugerechnet werden können.
Als derartige
Aufwendungen sind zu nennen,
- die
Fertigungslöhne
(als direkt zurechenbares
Entgelt für die
Arbeiten, die für die Herstellung des
betreffenden Produkts bzw. Auftrages
erforderlich sind bzw. erforderlich waren) sowie
- gegebenenfalls -
-
Sondereinzelkosten der Fertigung
entsprechend gegebenen fertigungs- und/oder
kundenspezifischen Anforderungen an das
herzustellende Produkt.
Die
Materialeinzel - und
Materialgemeinkosten werden i. d. R. gesondert
ausgewiesen und nicht den
Fertigungskosten
zugerechnet.
Die Kenntnis der
Fertigungseinzelkosten bildet vor allem die
Grundlage für die Zurechnung entsprechender
Gemeinkosten im
Rahmen der
Zuschlagskalkulation.
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