Fertigungseinzelkosten Weiter Zurück Schließen

Unter Fertigungseinzelkosten sind jene - im Geldausdruck erfasste und bewertete - Aufwendungen zu verstehen, die einem herzustellenden Produkt bzw. einem zu realisierenden Auftrag (als Kostenträger) direkt zugerechnet werden können.

Als derartige Aufwendungen sind zu nennen,

  • die Fertigungslöhne (als direkt zurechenbares Entgelt für die Arbeiten, die für die Herstellung des betreffenden Produkts bzw. Auftrages erforderlich sind bzw. erforderlich waren) sowie - gegebenenfalls -
  • Sondereinzelkosten der Fertigung entsprechend gegebenen fertigungs- und/oder kundenspezifischen Anforderungen an das herzustellende Produkt.

Die Materialeinzel - und Materialgemeinkosten werden i. d. R. gesondert ausgewiesen und nicht den Fertigungskosten zugerechnet.

Die Kenntnis der Fertigungseinzelkosten bildet vor allem die Grundlage für die Zurechnung entsprechender Gemeinkosten im Rahmen der Zuschlagskalkulation.