Finanzierungszwecke Weiter Zurück Schließen

Unter Finanzierungszweck ist die Zweckbestimmung der Bereitstellung finanzieller Mittel zu verstehen. Dieses Zweckbestimmung kann sich sowohl auf die Finanzierung der Beschaffung von Gütern, aber auch auf finanzierungseigene Zweckbestimmungen beziehen.

Folgende Unterscheidungen sind somit wichtig:

Nr. Zweck Bemerkungen
1 Neufinanzierung

Bereitstellung finanzieller Mittel für die Anschaffung von

Gütern des Anlagevermögens (Investitionen),

Gütern des Umlaufvermögens (Rohstoffe, Waren u. a.).
2 Umfinanzierung
Bereitstellung finanzieller Mittel für finanzierungseigene Zwecke, z. B.
Verlängerung der Kapitalüberlassungsfrist (Prolongation), insbesondere bei Termingeldanlagen, Kontokorrentkredit u. a.,
Ersetzen von Kapital (Substitution), z. B. bei Ausscheiden eines Gesellschafters, bei Kündigung eines Kreditvertrages u. a.,
Umwandlung einer Kapitalart in eine andere (Transformation), z. B. Umwandlung eines kurzfristigen Kredits in ein langfristiges Darlehen.

Siehe auch: Finanzierungsanlässe, Finanzierungsziele