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Unter
Finanzierungszweck ist die Zweckbestimmung
der Bereitstellung finanzieller Mittel zu verstehen.
Dieses Zweckbestimmung kann sich sowohl auf die
Finanzierung der Beschaffung von Gütern, aber
auch auf finanzierungseigene Zweckbestimmungen
beziehen.
Folgende
Unterscheidungen sind somit wichtig:
Nr. |
Zweck |
Bemerkungen |
1 |
Neufinanzierung |
Bereitstellung finanzieller Mittel
für die Anschaffung von
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Gütern
des Anlagevermögens
(Investitionen),
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Gütern
des Umlaufvermögens (Rohstoffe,
Waren u. a.). |
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2 |
Umfinanzierung |
Bereitstellung finanzieller Mittel
für finanzierungseigene Zwecke, z.
B. |
Verlängerung der
Kapitalüberlassungsfrist (Prolongation),
insbesondere bei Termingeldanlagen,
Kontokorrentkredit u. a., |
Ersetzen von Kapital (Substitution),
z. B. bei Ausscheiden eines
Gesellschafters, bei Kündigung eines
Kreditvertrages u. a., |
Umwandlung einer Kapitalart in eine
andere (Transformation), z. B.
Umwandlung eines kurzfristigen
Kredits in ein langfristiges
Darlehen.
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Siehe auch:
Finanzierungsanlässe,
Finanzierungsziele
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