Finanzlage Weiter Zurück Schließen

Unter Finanzlage ist eine stichtagsbezogene Darstellung
zu verstehen.
Die Finanzlage, speziell von Kapitalgesellschaften, ist gem. § 264 Abs. 2 HGB, in den Dokumenten des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung) sichtbar zu machen.
Notwendige weitergehende Erläuterungen sind im Anhang und im Lagebericht zu machen (vgl. auch § 285 Nr. 3 HGB).

Siehe auch: Vermögenslage, Ertragslage