Finanzierungsanlässe Weiter Zurück Schließen

Unter Finanzierungsanlässe sind Sachverhalte bzw. Situationen zu verstehen, die eine Beschaffung und Bereitstellung von Kapital für die Ingangsetzung, Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens erforderlich machen.

Diese Finanzierungsanlässe können wie folgt systematisiert werden:

Nr. Anlass Bemerkungen
1 Gründung eines Unternehmens bzw. Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens

Die Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel kann nur über die Außenfinanzierung, das heißt über

 - die Einlagen der Gründer,
- die Gewährung von Krediten,
- die Gewährung von Zuschüssen,
u. a. erfolgen.
2 Absicherung des laufenden Geschäftsbetriebes des Unternehmens
Die Anforderungen an die Finanzierung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes hängen im Wesentlichen
  - von der Höhe der durchschnittlichen täglichen Ausgaben [EUR/d] und
  - der Dauer der Kapitalbindung im Leistungsprozess [d] ab.
(Siehe: Kapitalbedarf zur Finanzierung des Umlaufvermögens.)
3 Wachstum des Unternehmens 
Wachstum von Unternehmen bedeutet zunächst höherer Auftragseingang bzw. Erhöhung der Menge zu erledigender Aufgaben.
Um den Erwartungen der Kunden in Bezug auf Lieferzeit, Qualität der Auftragsausführung  u. a. gerecht zu werden, muss das Unternehmen in der Regel
  - Erweiterungsinvestitionen im Bereich der Beschaffung, der Leistungserstellung und/oder des Vertriebs tätigen sowie
  weiteres Personal einstellen.
Dadurch steigen
  - die durchschnittlichen Bestände an Material, unfertigen und fertigen Erzeugnissen bzw. Waren sowie auch
  - die durchschnittlichen Bestände an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
4 Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens
Ein Wechsel der Rechtsform ist in jedem Falle mit einem zusätzlichen Kapitalbedarf verbunden, der aus Eigenmitteln zu decken ist.
Dieser zusätzliche Kapitalbedarf resultiert vor allem aus
  - gesellschaftsrechtlichen Vorgaben für die Höhe des Haftungskapitals,
  - verfahrensspezifischen Kosten (Kosten für Notar, für Änderung der Eintragung im Handelsregister u. a.),
  - höheren Werbungskosten (neues Logo, neue Web-Präsenz im Internet, neue Briefbogen, Marketing-Aufwendungen u. a.).
5 Übernahme eines anderen Unternehmens bzw. Zusammenschluss von Unternehmen
Der zusätzliche Kapitalbedarf zur Finanzierung von Übernahmen bzw. Zusammenschlüssen von Unternehmens resultiert vor allem aus folgenden Gegebenheiten:
  - Umstellungskosten im Bereich der Beschaffung, der Leistungserstellung und/oder des Vertriebs,
  - Umstellungskosten hinsichtlich der Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation,
  - zusätzliche Personalkosten, z. B. für Gehaltsanpassungen, Abfindungen u. a.
6 Sanierung bzw. Liquidation des Unternehmens
Im Falle der Sanierung kann der entsprechende Kapitalbedarf gedeckt werden durch
  - Tätigen weiterer Einlagen der Eigentümer des Unternehens,
  - Verzicht der Gläubiger auf Begleichung von Schulden,
  - Zuführung von Liquiditätsdarlehen, in der Regel in Verbindung mit der Übernahme von Bürgschaften.
Die Deckung des Kapitalbedarfs im Falle der Liquidation des Unternehmens ist besonders schwierig, weil in der Regel eine Überschuldung vorliegt, so dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um alle anhängigen Verbindlichkeiten begleichen zu können.

Siehe auch: Finanzierungsformen, Finanzierungsregeln, Finanzierungsziele, Finanzierungszwecke.