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Unter
Finanzierungsanlässe sind Sachverhalte bzw.
Situationen zu verstehen, die eine Beschaffung und
Bereitstellung von
Kapital für die Ingangsetzung, Aufrechterhaltung
bzw. Erweiterung des
Geschäftsbetriebes eines Unternehmens
erforderlich machen.
Diese
Finanzierungsanlässe können wie folgt systematisiert
werden:
Nr. |
Anlass |
Bemerkungen |
1 |
Gründung eines
Unternehmens bzw. Ingangsetzung des
Geschäftsbetriebes eines Unternehmens |
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2 |
Absicherung des
laufenden Geschäftsbetriebes des
Unternehmens |
Die Anforderungen an die Finanzierung der
Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebes hängen im
Wesentlichen |
- von
der Höhe der durchschnittlichen
täglichen Ausgaben [EUR/d] und
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- der
Dauer der Kapitalbindung im
Leistungsprozess [d] ab. |
(Siehe:
Kapitalbedarf zur Finanzierung
des Umlaufvermögens.) |
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3 |
Wachstum des
Unternehmens |
Wachstum von Unternehmen bedeutet zunächst höherer
Auftragseingang bzw. Erhöhung der
Menge zu erledigender Aufgaben.
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Um den Erwartungen der Kunden in Bezug auf
Lieferzeit, Qualität der
Auftragsausführung u. a. gerecht zu
werden, muss das Unternehmen in der
Regel |
-
Erweiterungsinvestitionen im
Bereich der Beschaffung, der
Leistungserstellung und/oder des
Vertriebs tätigen sowie |
weiteres
Personal einstellen.
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Dadurch
steigen |
- die durchschnittlichen Bestände an Material,
unfertigen und fertigen Erzeugnissen
bzw. Waren sowie auch |
- die durchschnittlichen Bestände an Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen. |
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4 |
Umwandlung der
Rechtsform des Unternehmens |
Ein
Wechsel der Rechtsform ist in jedem
Falle mit einem zusätzlichen
Kapitalbedarf verbunden, der aus
Eigenmitteln zu decken ist. |
Dieser
zusätzliche Kapitalbedarf resultiert
vor allem aus |
-
gesellschaftsrechtlichen Vorgaben
für die Höhe des Haftungskapitals, |
-
verfahrensspezifischen Kosten
(Kosten für Notar, für Änderung der
Eintragung im Handelsregister u.
a.), |
-
höheren Werbungskosten (neues Logo,
neue Web-Präsenz im Internet, neue
Briefbogen, Marketing-Aufwendungen
u. a.). |
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5 |
Übernahme eines
anderen Unternehmens bzw. Zusammenschluss
von Unternehmen |
Der
zusätzliche Kapitalbedarf zur
Finanzierung von Übernahmen bzw.
Zusammenschlüssen von Unternehmens
resultiert vor allem aus folgenden
Gegebenheiten: |
-
Umstellungskosten im Bereich der
Beschaffung, der Leistungserstellung
und/oder des Vertriebs, |
-
Umstellungskosten hinsichtlich der
Anpassung der Aufbau- und
Ablauforganisation, |
-
zusätzliche Personalkosten, z. B.
für Gehaltsanpassungen, Abfindungen
u. a. |
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6 |
Sanierung bzw.
Liquidation des Unternehmens |
Im Falle
der
Sanierung kann der entsprechende
Kapitalbedarf gedeckt werden durch |
-
Tätigen weiterer Einlagen der
Eigentümer des Unternehens, |
-
Verzicht der Gläubiger auf
Begleichung von Schulden, |
-
Zuführung von Liquiditätsdarlehen,
in der Regel in Verbindung mit der
Übernahme von Bürgschaften. |
Die
Deckung des Kapitalbedarfs im Falle
der
Liquidation des Unternehmens ist
besonders schwierig, weil in der
Regel eine Überschuldung vorliegt,
so dass die vorhandenen
Vermögenswerte nicht ausreichen, um
alle anhängigen Verbindlichkeiten
begleichen zu können. |
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Siehe auch:
Finanzierungsformen,
Finanzierungsregeln,
Finanzierungsziele,
Finanzierungszwecke.
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