Forderungen, uneinbringliche Weiter Zurück Schließen

Als uneinbringliche Forderungen werden jene Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner bezeichnet, bei denen davon auszugehen ist, dass der Forderungsausfall endgültig feststeht.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn beim Schuldner ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde.

Uneinbringliche Forderungen sind im wahrsten Sinne des Wortes "abzuschreiben", sie stellen somit  Aufwand dar und sind als Forderungsverluste zu buchen.


Siehe auch: zweifelhafte Forderungen