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Forderungen, uneinbringliche |
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Als
uneinbringliche Forderungen werden jene
Ansprüche eines
Gläubigers gegenüber einem
Schuldner bezeichnet, bei denen davon auszugehen
ist, dass der Forderungsausfall endgültig feststeht.
Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn beim Schuldner ein
Insolvenzverfahren
mangels Masse eingestellt wurde.
Uneinbringliche
Forderungen sind im wahrsten Sinne des Wortes
"abzuschreiben", sie stellen somit
Aufwand dar und sind
als Forderungsverluste zu buchen.
Siehe auch:
zweifelhafte Forderungen |
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