Als
zweifelhafte Forderungen werden jene
Ansprüche eines
Gläubigers gegenüber einem
Schuldner bezeichnet, wenn der Zahlungseingang
(als Begleichung des Forderungsbetrages)
ungewiss ist.
Eine solche Situation
ist immer dann gegeben, wenn über das Vermögen des
Schuldners ein
Insolvenzverfahren eröffnet wurde.