Forderungen, zweifelhafte Weiter Zurück Schließen

Als zweifelhafte Forderungen werden jene Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner bezeichnet, wenn der Zahlungseingang (als Begleichung des Forderungsbetrages) ungewiss ist.

Eine solche Situation ist immer dann gegeben, wenn über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Für den Jahresabschluss bedeutet dies, dass der Gläubiger den Nennwert der Forderung um den wahrscheinlichen Verlust korrigieren muss. Dies wird im Rahmen der Einzelwertberichtigung oder der Pauschalwertberichtigung von Forderungen vorgenommen.

Siehe auch: uneinbringliche Forderungen