Vertretung Weiter Zurück Schließen

Die Vertretung berührt - im Sinne des Gesellschaftsrechts - die Frage, wer nach außen hin wirksame Erklärungen abgeben und dadurch das betreffende Unternehmen verpflichten kann.
In welcher Weise ein Unternehmen in diesem Sinne vertreten werden kann, hängt wiederum von der Rechtsform ab.

Dabei gilt:
Vertretung (im Außenverhältnis der Gesellschaft) und Geschäftsführung (im Innenverhältnis) sind immer gemeinsam zu klären.

Siehe auch: Handlungsvollmacht, Prokura