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Die Vertretung berührt - im Sinne
des
Gesellschaftsrechts - die Frage, wer nach außen
hin wirksame Erklärungen abgeben und dadurch das
betreffende Unternehmen verpflichten kann. In
welcher Weise ein Unternehmen in diesem Sinne
vertreten werden kann, hängt wiederum von der
Rechtsform ab.
Dabei gilt: Vertretung
(im Außenverhältnis der Gesellschaft)
und
Geschäftsführung (im Innenverhältnis) sind immer gemeinsam zu klären.
Siehe auch:
Handlungsvollmacht,
Prokura
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