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Eine Gesellschaft (i. S. des
Gesellschaftsrechts) entsteht durch den
rechtsgeschäftlichen Zusammenschluss mehrerer
natürlicher und/oder juristischer
Personen zur
Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
In der
Betriebswirtschaft werden nur Gesellschaften
betrachtet, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen und
die daher einen
Geschäftsbetrieb nach kaufmännischer
Art führen.
Die Gründe zur Bildung einer
Gesellschaft können sehr unterschiedlich sein. In
der Regel geht es darum, das für den
Geschäftsbetrieb erforderliche
Eigenkapital aufzubringen, die Kreditwürdigkeit
durch Erweiterung der Haftung zu erhöhen und das
Unternehmensrisiko zu verteilen. Aber auch
mögliche steuerliche Vorteile, die Ausschaltung von
Konkurrenz und das Erzielen von
Synergien im
Zusammenwirken von Partnern können Gründe für die
Bildung einer Gesellschaft sein.
Die Gründung einer
Gesellschaft basiert auf einem
Gesellschaftsvertrag. In diesem Vertrag
sind vor allem zu regeln:
Siehe auch:
Rechtsformen,
Aktiengesellschaft,
BGB-Gesellschaft,
GmbH,
OHG,
KG,
Partnerschaftsgesellschaft,
stille Gesellschaft.
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