Gesellschaft Weiter Zurück Schließen

Eine Gesellschaft (i. S. des Gesellschaftsrechts) entsteht durch den rechtsgeschäftlichen Zusammenschluss mehrerer natürlicher und/oder juristischer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

In der Betriebswirtschaft werden nur Gesellschaften betrachtet, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen und die daher einen Geschäftsbetrieb nach kaufmännischer Art führen.

Die Gründe zur Bildung einer Gesellschaft können sehr unterschiedlich sein. In der Regel geht es darum, das für den Geschäftsbetrieb erforderliche Eigenkapital aufzubringen, die Kreditwürdigkeit durch Erweiterung der Haftung zu erhöhen und das Unternehmensrisiko zu verteilen.
Aber auch mögliche steuerliche Vorteile, die Ausschaltung von Konkurrenz und das Erzielen von Synergien im Zusammenwirken von Partnern können Gründe für die Bildung einer Gesellschaft sein.

Die Gründung einer Gesellschaft basiert auf einem Gesellschaftsvertrag. In diesem Vertrag sind vor allem zu regeln:


Siehe auch: Rechtsformen, Aktiengesellschaft, BGB-Gesellschaft, GmbH, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft, stille Gesellschaft.