Going-concern-Prinzip Weiter Zurück Schließen

Das Going concern Prinzip fordert als Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung, dass die AKTIVA und PASSIVA einer Schlussbilanz unter der Annahme der Unternehmensfortführung zu bewerten sind.

Dies bedeutet, dass speziell die Vermögensgegenstände mit jenem Wertansatz bewertet wurden, der sich bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit ergibt und nicht etwa mit den meist niedrigeren Liquidationswerten, wenn Vermögensteile bei Auflösung des Unternehmens veräußert werden müssen (vgl. § 252 Abs. 1 HGB).

Siehe: Bilanzidentität. Bewertung.