Grundsatz der Maßgeblichkeit Weiter Zurück Schließen

Der Grundsatz der Maßgeblichkeit bestimmt, dass die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften, einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, zugleich auch Grundlage für die Ermittlung des steuerbaren Eigenkapitals und des steuerbaren Reingewinns sind.

Dies bedeutet, dass die bei der Aufstellung der Handelsbilanz vorgenommene Bilanzierung von Wirtschaftsgütern (Bilanzierung dem Grunde nach) und die dabei angesetzten Bewertungen (Bilanzierung der Höhe nach) auch für die Aufstellung der Steuerbilanz maßgebend sind.

Steuerliche Wahlrechte sind gleichfalls in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben.