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Grundsatz der Maßgeblichkeit |
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Der Grundsatz
der Maßgeblichkeit bestimmt, dass die
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften,
einschließlich der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, zugleich
auch Grundlage für die Ermittlung des steuerbaren
Eigenkapitals
und des steuerbaren Reingewinns sind.
Dies bedeutet, dass
die bei der Aufstellung der
Handelsbilanz
vorgenommene Bilanzierung von
Wirtschaftsgütern
(Bilanzierung dem Grunde nach) und die dabei
angesetzten Bewertungen
(Bilanzierung der Höhe nach) auch für die
Aufstellung der
Steuerbilanz maßgebend sind.
Steuerliche
Wahlrechte sind gleichfalls in Übereinstimmung mit
der Handelsbilanz auszuüben.
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