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Unter Informationsbedarf ist der
Bedarf an
Daten (Angaben, Fakten), Mitteilungen zu
Ereignissen und Sachverhalten, Recherchen und dgl.
nach Art, Menge, Aktualität, Vollständigkeit und
Nutzerbezogenheit zu verstehen, die zur Wahrnehmung
definierter Aufgaben sowie zur Lösung bestimmter
Probleme im Unternehmen an der jeweiligen Stelle und
zum gegebenen Zeitpunkt benötigt werden. Dabei
ist zwischen einem weitgehend objektiven,
von der Aufgabe bestimmten Informationsbedarf sowie
einem subjektiv, vom Aufgabenträger
empfundenen Informationsbedürfnis zu unterscheiden.
Es gehört zu den erstrangigen und wichtigsten
Aufgaben des
Informationsmanagements im Unternehmen, den an
den jeweiligen Stellen gegebenen objektiven
Informationsbedarf durch die Bereitstellung
geeigneter interner und externer
Informationen zu decken.
Um einen
definierten Informationsbedarf decken zu können,
muss man die Quellen kennen, aus denen die
benötigten Informationen beschafft werden können.
Informationsquellen im
betrachteten Zusammenhang sind Personen,
betriebliche Funktionsbereiche, Organisationen,
Prozesse u. a., die selbst Informationen erzeugen
oder von denen Informationen gewonnen oder erworben
werden können.
Dabei ist zwischen
unternehmensinternen Quellen (betriebliches
Rechnungswesen, Produktentwicklung, Controlling u.
a.) und unternehmensexternen Quellen
(Konkurrenzunternehmen,
Informationsdienstleister, Kammern, Verbände,
Behörden, Internet) zu unterscheiden.
Siehe
auch:
Informationsbeschaffung,
Informationsbewertung,
Informationsweiterleitung. |
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