Informationswirtschaft Weiter Zurück Schließen

Informationswirtschaft ist eine typische Querschnittsfunktion in Unternehmen, die alle Leistungs- und Managementbereiche durchdringt. Um ihren Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es eines entsprechenden unternehmensbezogenen Informationsmanagements.

Dabei sind drei wesentliche Seiten bzw. Aspekte zu unterscheiden:
  1. Informationswirtschaft hat erstens technisch-technologischen Aspekte. Diese betreffen vor allem jene Themen, die Gegenstand der Informatik bzw. der Wirtschaftsinformatik sind und die sowohl Grundfragen der automatisierten Informationsverarbeitung und -übertragung in lokalen wie in Weitflächennetzen bis hin zum Internet als auch spezielle Fragen der Erarbeitung und der Nutzung von Softwarelösungen, von Datenbanksystemen, von elektronischen Kommunikationsformen, von effektiven Lösungen für die Datensicherheit und anderes betreffen.
  2. Informationswirtschaft hat zweitens betriebswirtschaftlichen Aspekte. Diese betreffen vor allem die Behandlung von Information als spezielles Wirtschaftsgut sowie als Leistungs- und Wettbewerbsfaktor, ferner die Einordnung von Information und Kommunikation in den Vollzug des Geschäftsbetriebes von Unternehmen, die Ausgestaltung einer effizienten Kommunikationsorganisation sowie eines wirksamen Informationsmanagements im Unternehmen und anderes.
  3. Informationsmanagement hat drittens rechtliche Aspekte. Diese betreffen vor allem Fragen des Urheber- und des Markenschutzes zu Informationen und entsprechenden immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. Patente), Fragen der Sicherung des Datenschutzes, der Gültigkeit von Rechtsgeschäften unter Nutzung elektronischer Medien und der elektronischen Signatur und anderes.
Siehe auch: Informationsprozesse.