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Informationswirtschaft ist eine
typische Querschnittsfunktion in Unternehmen, die
alle Leistungs- und Managementbereiche durchdringt.
Um ihren Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es eines
entsprechenden unternehmensbezogenen
Informationsmanagements.
Dabei sind drei
wesentliche Seiten bzw. Aspekte zu
unterscheiden:
- Informationswirtschaft hat erstens
technisch-technologischen Aspekte.
Diese betreffen vor allem jene Themen, die
Gegenstand der Informatik bzw. der
Wirtschaftsinformatik sind und die sowohl
Grundfragen der automatisierten
Informationsverarbeitung und -übertragung in
lokalen wie in Weitflächennetzen bis hin zum
Internet als auch spezielle Fragen der
Erarbeitung und der Nutzung von
Softwarelösungen, von Datenbanksystemen, von
elektronischen Kommunikationsformen, von
effektiven Lösungen für die Datensicherheit und
anderes betreffen.
- Informationswirtschaft hat zweitens
betriebswirtschaftlichen Aspekte. Diese
betreffen vor allem die Behandlung von
Information als spezielles
Wirtschaftsgut sowie als Leistungs- und
Wettbewerbsfaktor, ferner die Einordnung von
Information und Kommunikation in den Vollzug des
Geschäftsbetriebes von Unternehmen, die
Ausgestaltung einer effizienten
Kommunikationsorganisation sowie eines wirksamen
Informationsmanagements im Unternehmen und
anderes.
- Informationsmanagement hat drittens
rechtliche Aspekte. Diese betreffen vor
allem Fragen des Urheber- und des Markenschutzes
zu Informationen und entsprechenden
immateriellen Vermögensgegenständen (z. B.
Patente), Fragen der Sicherung des
Datenschutzes, der Gültigkeit von
Rechtsgeschäften unter Nutzung elektronischer
Medien und der elektronischen Signatur und
anderes.
Siehe auch:
Informationsprozesse. |
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