Konsortium Weiter Zurück Schließen

Eine Konsortium - im Bereich der Wirtschaft - ist ein freiwilliger, zeitlich befristeter Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute, mit dem Zweck und Ziel, die Finanzkraft zu stärken und so bei der Emission von Wertpapieren oder bei der Bewerbung um den Zuschlag für die Finanzierung eines Großprojekts eine bessere Position gegenüber Wettbewerbern zu erlangen.

Das Konsortium ist vom Typ her gleichfalls eine Gelegenheitsgesellschaft.

Typisches Beispiel für die Kooperationsform "Konsortium" ist der Zusammenschluss von Kreditinstituten, um den Zuschlag für die Ausführung eines Großprojekts (wie Bau eines Flughafens) zu erhalten und nach Erteilung des Auftrags dieses Vorhaben durch Bereitstellung der benötigten Mittel auch zu finanzieren.


Die in einem Konsortium zusammengefassten Unternehmen organisieren sich als eine BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR  nach den §§ 705 ff. BGB), wobei - ähnlich wie bei der Arge - ein Außenkonsortium bzw. ein Innenkonsortium gebildet werden kann.

Das Außenkonsortium tritt dem Geschäftspartner gegenüber als GbR in Vertragsbeziehungen, wobei ein sog. Konsortialführer im Namen des Konsortiums handelt. Nur ein Außenkonsortium genießt Rechts- und Parteifähigkeit im Wirtschaftsverkehr.

Beim Innenkonsortium handelt der Konsortialführer ausschließlich im eigenen Namen, aber für Rechnung der anderen Konsorten.
Diese werden beim offenen Innenkonsortium dem Geschäftspartner bekannt gegeben.