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Eine Konsortium
- im Bereich der Wirtschaft - ist ein
freiwilliger, zeitlich befristeter Zusammenschluss
mehrerer
Kreditinstitute, mit dem Zweck und Ziel, die
Finanzkraft zu stärken und so bei der
Emission
von
Wertpapieren oder bei der Bewerbung um den
Zuschlag für die Finanzierung eines
Großprojekts eine bessere Position gegenüber
Wettbewerbern zu erlangen.
Das Konsortium ist
vom Typ her gleichfalls eine
Gelegenheitsgesellschaft.
Typisches Beispiel für die Kooperationsform "Konsortium" ist
der Zusammenschluss von Kreditinstituten, um den Zuschlag für die
Ausführung eines Großprojekts (wie Bau eines Flughafens) zu
erhalten und nach Erteilung des Auftrags dieses Vorhaben durch
Bereitstellung der benötigten Mittel auch zu finanzieren.
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Die in einem Konsortium zusammengefassten
Unternehmen organisieren
sich als eine BGB-Gesellschaft
(Gesellschaft
bürgerlichen Rechts - GbR
nach den §§ 705
ff.
BGB),
wobei - ähnlich wie bei der Arge - ein
Außenkonsortium bzw. ein
Innenkonsortium gebildet werden kann.
Das Außenkonsortium tritt dem
Geschäftspartner gegenüber als GbR in
Vertragsbeziehungen, wobei ein sog.
Konsortialführer im Namen des Konsortiums
handelt. Nur ein Außenkonsortium genießt Rechts- und
Parteifähigkeit im Wirtschaftsverkehr.
Beim Innenkonsortium handelt der
Konsortialführer ausschließlich im eigenen
Namen, aber für Rechnung der anderen
Konsorten. Diese werden beim offenen
Innenkonsortium dem Geschäftspartner bekannt
gegeben.
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