|
|
|
|
Als
konsolidierte Abschlüsse (=
Konzernabschluss) bezeichnet man die
Jahresabschlüsse
von Konzernen (mit den
Bestandteilen Bilanz,
Gewinn-
und Verlustrechnung,
Anhang
und
Lagebericht).
Konsolidierte
Abschlüsse entstehen durch Zusammenfassung der
Einzelbilanzen der Unternehmen des Konzerns über
eine Kapital-, Schulden- und Erfolgskonsolidierung,
was die Einheitlichkeit von Rechnungsperioden,
Kontenplänen,
Buchführungsorganisation,
Bewertungsverfahren
und Recheneinheiten voraussetzt.
Die Pflicht zur Aufstellung eines
Konzernabschluss ist in den §§ 290 ff.
HGB
geregelt:
"Die gesetzlichen Vertreter
einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit
Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des
Konzerngeschäftsjahres für das vergangene
Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und
einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese
auf ein anders Unternehmen (Tochterunternehmen)
unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden
Einfluss ausüben kann."
Siehe auch:
International Financial Reporting Standards
(IFRS).
|
|
|