Konsolidierte Abschüsse Weiter Zurück Schließen

Als konsolidierte Abschlüsse (= Konzernabschluss) bezeichnet man die Jahresabschlüsse von Konzernen (mit den Bestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht).

Konsolidierte Abschlüsse entstehen durch Zusammenfassung der Einzelbilanzen der Unternehmen des Konzerns über eine Kapital-, Schulden- und Erfolgskonsolidierung, was die Einheitlichkeit von Rechnungsperioden, Kontenplänen, Buchführungsorganisation, Bewertungsverfahren und Recheneinheiten voraussetzt.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschluss ist in den §§ 290 ff. HGB geregelt:

"Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anders Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann."

Siehe auch: International Financial Reporting Standards (IFRS).