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Die soziale Marktwirtschaft ist die
Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik
Deutschland. Die soziale Marktwirtschaft basiert
auf einer
marktwirtschaftlichen Ordnung und ist
charakterisiert durch
- das Recht auf Eigentum
an Produktionsmitteln,
- Gewerbe- und
Vertragsfreiheit,
- freie Preisbildung,
- dezentrale wirtschaftliche Leitung und
- dynamischer Wettbewerb einerseits sowie
- sozialem
Ausgleich und
- Gewährleistung sozialer Sicherheit
und angestrebter sozialer Gerechtigkeit.
Das
Grundkonzept der sozialen Marktwirtschaft ist
gesetzlich vor allem verankert in
a) dem
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
(Sicherung der Gewerbe- und Vertragsfreiheit, Schutz
des Privateigentums, freie Wahl des Arbeitsplatzes,
Grundsatz "Eigentum verpflichtet" u. a.),
b) dem
Arbeitsförderungsgesetz (SGB-III),
c) dem
Stabilitätsgesetz
mit den vier grundlegenden wirtschaftspolitischen
Zielsetzungen "stabiles Preisniveau", "hoher
Beschäftigungsgrad", "angemessenes
Wirtschaftswachstum" und "außenwirtschaftliches
Gleichgewicht",
d) dem Kartellgesetz
(GWB, Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen, zum
Beispiel durch Absprachen zwischen Unternehmen,
Verhinderung von Monopolbildungen u. a.),
e) in
den Gesetzen zur Gewährleistung der unabhängigen
geldpolitischen Steuerung und Sicherung der
gemeinsamen Währung
Euro durch die Europäische
Zentralbank im Zusammenwirken mit den Zentralbanken
der EWU-Mitgliedsländer
u. a.
In diesem
Sinne ist die soziale Marktwirtschaft eine
Wirtschaftsordnung, die eine Synthese zwischen
- der Wirkungsweise des Marktes einerseits und
- den Ansprüchen hinsichtlich persönlicher Freiheit,
sozialer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit
der Mitglieder der Gesellschaft andererseits
herzustellen und aufrechtzuerhalten versucht.
Ziel der sozialen Marktwirtschaft ist es, die
Initiative und Leistungen vor allem der
Unternehmer
bzw. der
Unternehmen mit einem durch die erbrachte
marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen
Fortschritt zu verbinden.
Der Staat hat sich
einerseits aus den Wirtschaftsprozessen
herauszuhalten, soll aber andererseits durch
Gestaltung wirtschafts- und sozialpolitischer
Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass
- die
marktwirtschaftliche Ordnung, insbesondere die
Wettbewerbsordnung, erhalten bleibt und
- soziale
und ökologische Ziele das wirtschaftliche Handeln
der Unternehmen und der anderen Wirtschaftssubjekte
mit bestimmen.
Indem beispielsweise höhere
Einkommen stärker besteuert werden als geringere
Einkommen, werden über die Umverteilung von Mitteln
über den Staat soziale Leistungen wie Kindergeld,
Wohngeld u. a. ermöglicht.
Es ist allerdings
darauf zu verweisen, dass das Ausmaß von sozial
begründeten Umverteilungen umstritten ist, da - wie
dargestellt - das Leistungsprinzip als eines der
Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft erhalten
bleiben muss.
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