Marktwirtschaft, soziale Weiter Zurück Schließen

Die soziale Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Die soziale Marktwirtschaft basiert auf einer marktwirtschaftlichen Ordnung und ist charakterisiert durch
  • das Recht auf Eigentum an Produktionsmitteln,
  • Gewerbe- und Vertragsfreiheit,
  • freie Preisbildung,
  • dezentrale wirtschaftliche Leitung und
  • dynamischer Wettbewerb einerseits sowie
  • sozialem Ausgleich und
  • Gewährleistung sozialer Sicherheit und angestrebter sozialer Gerechtigkeit.
Das Grundkonzept der sozialen Marktwirtschaft ist gesetzlich vor allem verankert in

a) dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Sicherung der Gewerbe- und Vertragsfreiheit, Schutz des Privateigentums, freie Wahl des Arbeitsplatzes, Grundsatz "Eigentum verpflichtet" u. a.),

b) dem Arbeitsförderungsgesetz (SGB-III),

c) dem Stabilitätsgesetz mit den vier grundlegenden wirtschaftspolitischen Zielsetzungen "stabiles Preisniveau", "hoher Beschäftigungsgrad", "angemessenes Wirtschaftswachstum" und "außenwirtschaftliches Gleichgewicht",

d) dem Kartellgesetz (GWB, Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen, zum Beispiel durch Absprachen zwischen Unternehmen, Verhinderung von Monopolbildungen u. a.),

e) in den Gesetzen zur Gewährleistung der unabhängigen geldpolitischen Steuerung und Sicherung der gemeinsamen Währung Euro durch die Europäische Zentralbank im Zusammenwirken mit den Zentralbanken der EWU-Mitgliedsländer

u. a.

In diesem Sinne ist die soziale Marktwirtschaft eine Wirtschaftsordnung, die eine Synthese zwischen
  • der Wirkungsweise des Marktes einerseits und 
  • den Ansprüchen hinsichtlich persönlicher Freiheit, sozialer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit der Mitglieder der Gesellschaft andererseits 
herzustellen und aufrechtzuerhalten versucht.

Ziel der sozialen Marktwirtschaft ist es, die Initiative und Leistungen vor allem der Unternehmer bzw. der Unternehmen mit einem durch die erbrachte marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden.

Der Staat hat sich einerseits aus den Wirtschaftsprozessen herauszuhalten, soll aber andererseits durch Gestaltung wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass
  • die marktwirtschaftliche Ordnung, insbesondere die Wettbewerbsordnung, erhalten bleibt und
  • soziale und ökologische Ziele das wirtschaftliche Handeln der Unternehmen und der anderen Wirtschaftssubjekte mit bestimmen.
Indem beispielsweise höhere Einkommen stärker besteuert werden als geringere Einkommen, werden über die Umverteilung von Mitteln über den Staat soziale Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld u. a. ermöglicht.

Es ist allerdings darauf zu verweisen, dass das Ausmaß von sozial begründeten Umverteilungen umstritten ist, da - wie dargestellt - das Leistungsprinzip als eines der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft erhalten bleiben muss.