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Als Maschinenstundenkosten wird jene
Größe bezeichnet, die sich aus den
maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten und den
sog. Restgemeinkosten zusammnsetzt.
In die
Ermittlung der maschinenabhängigen
Gemeinkosten gehen vor allem folgende
Kostenarten ein:
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen
Abschreibungen (Symbol Ab)
geht man in der Praxis in der Regel von den
Wiederbeschaffungskosten (Symbol WK)
sowie von einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer (Symbol ND) der
betreffenden Maschine bzw. Anlage aus. Wird
damit gerechnet, dass die Maschine bzw. Anlage am
Ende der Nutzungsdauer noch einen Restwert Rn
(= erwarteter Liquidationserlös) aufweist, können
die maschinenbezogenen kalkulatorischen
Abschreibungen – bei linearer
Abschreibung - wie folgt bestimmt werden:
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen
Zinsen Z geht man in der Regel von
folgender Berechnungsformel aus:
Hierin ist i [% p. a.] ein
kalkulatorischer Zinssatz, der in der Regel über dem
marktüblichen Zinssatz für Fremdkapital angesetzt
wird. Die kalkulatorischen Zinsen werden somit
auf die durchschnittliche Kapitalbindung
bezogen.
Kalkulatorische Abschreibungen und
kalkulatorische Zinsen werden i. d. R. als
Fixkosten betrachtet, das heißt, diese
Kosten fallen auch dann an, wenn die betreffende
Maschine/Anlage nicht für die Leistungserstellung
eingesetzt wird.
Die in die Ermittlung der
maschinenabhängigen Gemeinkosten einbezogenen
Wartungs- und Reparaturkosten sind
meist Schätzwerte, die auf der
Grundlage von Ist-Werten abgerechneter Wartungs- und
Reparaturkosten ermittelt wer-den.
Die
anteiligen Raumkosten werden unter
Bezugnahme auf die beanspruchte Fläche [m2]
sowie auf einen Verrechnungspreis [EUR/m2],
hochgerechnet auf 12 Monate ermittelt werden.
Die Energiekosten können nach
folgender Formel bestimmt werden :
Energiekosten = Energieverbrauch/Stunde [KWh] *
Preis [EUR/KWh] * Maschinenlaufzeit [h]
Gegebenenfalls sind noch weitere
maschinenabhängige Gemeinkosten (Werkzeugkosten und
dgl.) mit die Rechnung einzubeziehen.
Die
"Rest-Gemeinkosten" sind Aufwendungen, die nicht von
Maschinen bzw. von der Maschinenlauflaufzeit
abhängig sind und die bei der Kalkulation der Kosten
von Fertigungsaufträgen in Bezug zum Fertigungslohn
gesetz werden (z. B. Personalkosten des Meisters u.
a.).
Siehe auch:
Maschinenstundensatzrechnung.
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