Maschinenstundenkosten Weiter Zurück Schließen

Als Maschinenstundenkosten wird jene Größe bezeichnet, die sich aus den maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten und den sog. Restgemeinkosten zusammnsetzt.

In die Ermittlung der maschinenabhängigen Gemeinkosten gehen vor allem folgende Kostenarten ein: Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen (Symbol Ab) geht man in der Praxis in der Regel von den Wiederbeschaffungskosten (Symbol WK) sowie von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Symbol ND) der betreffenden Maschine bzw. Anlage aus.
Wird damit gerechnet, dass die Maschine bzw. Anlage am Ende der Nutzungsdauer noch einen Restwert Rn (= erwarteter Liquidationserlös) aufweist, können die maschinenbezogenen kalkulatorischen Abschreibungen – bei linearer Abschreibung - wie folgt bestimmt werden:



Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen Z geht man in der Regel von folgender Berechnungsformel aus:



Hierin ist i [% p. a.] ein kalkulatorischer Zinssatz, der in der Regel über dem marktüblichen Zinssatz für Fremdkapital angesetzt wird.
Die kalkulatorischen Zinsen werden somit auf die durchschnittliche Kapitalbindung bezogen.

Kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen werden i. d. R. als Fixkosten betrachtet, das heißt, diese Kosten fallen auch dann an, wenn die betreffende Maschine/Anlage nicht für die Leistungserstellung eingesetzt wird.

Die in die Ermittlung der maschinenabhängigen Gemeinkosten einbezogenen Wartungs- und Reparaturkosten sind meist Schätzwerte, die auf der Grundlage von Ist-Werten abgerechneter Wartungs- und Reparaturkosten ermittelt wer-den.

Die anteiligen Raumkosten werden unter Bezugnahme auf die beanspruchte Fläche [m2] sowie auf einen Verrechnungspreis [EUR/m2], hochgerechnet auf 12 Monate ermittelt werden.

Die Energiekosten können nach folgender Formel bestimmt werden :

Energiekosten = Energieverbrauch/Stunde [KWh] * Preis [EUR/KWh] * Maschinenlaufzeit [h]

Gegebenenfalls sind noch weitere maschinenabhängige Gemeinkosten (Werkzeugkosten und dgl.) mit die Rechnung einzubeziehen.

Die "Rest-Gemeinkosten" sind Aufwendungen, die nicht von Maschinen bzw. von der Maschinenlauflaufzeit abhängig sind und die bei der Kalkulation der Kosten von Fertigungsaufträgen in Bezug zum Fertigungslohn gesetz werden (z. B. Personalkosten des Meisters u. a.).

Siehe auch: Maschinenstundensatzrechnung.