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Als Personalwirtschaft bezeichnen wir die
Gesamtheit aller auf Aufgaben und Prozesse, die sich auf die
Mitarbeiter eines Unternehmens, deren Einsatz und deren Führung in
Unternehmensprozessen unter Beachtung der jeweiligen
Unternehmensbedürfnisse einerseits und der Erwartungen der
Mitarbeiter andererseits beziehen.
Träger der Personalwirtschaft im Unternehmen sind vornehmlich die
Führungskräfte (Geschäftsleitung, leitende Angestellte), die
Personalabteilung sowie ggf. externe Organe bzw. Personen.
Vordringliche Aufgaben und Ziele der
Personalwirtschaft sind vor allem
- die lang-, mittel- und kurzfristige Sicherstellung der Leistungs-,
Verwaltungs- und Managementprozesse im Unternehmen durch
Beschaffung, Einsatz und Führung der hierfür - nach Anzahl,
Qualifikation, Zeit und Ort - erforderlichen Mitarbeiter,
- die
Schaffung und stete Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des
Arbeitsumfeldes mit dem Ziel des Erreichens möglichst optimaler
Voraussetzungen für hohe Arbeitsproduktivität und
Kostenwirtschaftlichkeit einerseits sowie Arbeitszufriedenheit und
Leistungsmotivation andererseits,
- die konsequente Umsetzung und
Beachtung all jener Rechtsvorschriften und betrieblichen
Vereinbarungen, die sich Rechte und Pflichten des einzelnen
Mitarbeiters wie der Belegschaft insgesamt beziehen u. a.
Die Personalwirtschaft wird auch als
Personalwesen bezeichnet.
In der neueren
Auffassung zum Inhalt und Gegenstand der
Personalwirtschaftt werden drei
Säulen unterschieden, und zwar
a) die klassischen Aufgaben der Personalwirtschaft,
b) die Unterstützung bei der
Mitarbeiterführung sowie c) die Personal-
und
Organisationsentwicklung im Unternehmen
Siehe auch:
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