Personalwirtschaft Weiter Zurück Schließen

Als Personalwirtschaft bezeichnen wir die Gesamtheit aller auf Aufgaben und Prozesse, die sich auf die Mitarbeiter eines Unternehmens, deren Einsatz und deren Führung in Unternehmensprozessen unter Beachtung der jeweiligen Unternehmensbedürfnisse einerseits und der Erwartungen der Mitarbeiter andererseits beziehen.

Träger der Personalwirtschaft im Unternehmen sind vornehmlich die Führungskräfte (Geschäftsleitung, leitende Angestellte), die Personalabteilung sowie ggf. externe Organe bzw. Personen.

Vordringliche Aufgaben und Ziele der Personalwirtschaft sind vor allem

  • die lang-, mittel- und kurzfristige Sicherstellung der Leistungs-, Verwaltungs- und Managementprozesse im Unternehmen durch Beschaffung, Einsatz und Führung der hierfür - nach Anzahl, Qualifikation, Zeit und Ort - erforderlichen Mitarbeiter,
  • die Schaffung und stete Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfeldes mit dem Ziel des Erreichens möglichst optimaler Voraussetzungen für hohe Arbeitsproduktivität und Kostenwirtschaftlichkeit einerseits sowie Arbeitszufriedenheit und Leistungsmotivation andererseits,
  • die konsequente Umsetzung und Beachtung all jener Rechtsvorschriften und betrieblichen Vereinbarungen, die sich Rechte und Pflichten des einzelnen Mitarbeiters wie der Belegschaft insgesamt beziehen u. a.

Die Personalwirtschaft wird auch als Personalwesen bezeichnet.

In der neueren Auffassung zum Inhalt und Gegenstand der Personalwirtschaftt werden drei Säulen unterschieden, und zwar
 
  a) die klassischen Aufgaben der Personalwirtschaft,
  b) die Unterstützung bei der Mitarbeiterführung sowie
  c) die Personal- und Organisationsentwicklung im Unternehmen


Siehe auch:

Organisation der Personalarbeit