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Der Personalbestand (als
Brutto-Personalbestand) ist die zum einem Stichtag
ermittelte Anzahl des in einem Unternehmen auf der
Grundlage von Arbeits- bzw. Anstellungs- oder
Ausbildungsverträgen beschäftigten
Personals. Dieser Bestand weist eine qualitative
Gliederung (nach Berufsgruppen, Qualifikationen) und
auch eine altersmäßige Zusammensetzung aus.
Aufgabe und Anliegen der
Personalplanung, in Sonderheit der
Personalbedarfsplanung ist es, zu ermitteln, wie
diese Anzahl in Relation zu der gegenwärtig und zu
der künftig im Unternehmen zu erledigenden
Arbeitsmenge (unter Beachtung der benötigten
Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten)
zu bringen ist.
Wenn Anzahl und Qualität des
gegenwärtig beschäftigten Personals größer sind als
für die gegenwärtige Arbeitsmenge, kann eine
Überbesetzung vorliegen (sieh
Personalfreisetzung). Im Falle, dass die
Anzahl des einsetzbaren Personal jedoch nicht zur
Bewältigung der Arbeitsmenge ausreicht, kann
eine Unterbesetzung vorliegen
(siehe
Personalbeschaffung).
Der
Unterschied zwischen dem gegenwärtigen
Bruttopersonalbestand und dem zukünftig
erforderlichen Personalbestand wird auch als
Nettopersonalbestand bezeichnet. Dieser
Bestand zeigt an, ein Personalüberhang
abgebaut oder Personalbedarf gedeckt werden
muss.
Zu beachten ist, dass der ermittelte
künftige Personalbestand a) um mögliche Minderungen
(infolge von anstehenden Pensionierungen, Wahrnehmung
von Erziehungsurlaub u. a.) bereinigt und b)
um mögliche Mehrungen (z. B. Übernahme von
Auszubildenden, Rückkehr aus einem Erziehungsurlaub
u. a.) ergänzt werden muss.
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