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Die Personalplanung ist dem Inhalt
nach eine willensbildende Vorausbestimmung der Ziele
der künftigen Ausgestaltung der
Personalwirtschaft im Unternehmen,
einschließlich der Bestimmung der für die
Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen und der
hierfür einzusetzenden Mittel (Ressourcen).
Die Bedeutung einer qualifizierten
Personalplanung - als Bestandteil der gesamten
Unternehmensplanung - leitet sich vor allem aus
zwei Gesichtspunkten ab:
Zum einen ist immer wieder hervorzuheben, dass
die menschliche
Arbeit der wichtigste
Leistungsfaktor im
Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ist und zum
anderen ist zu beachten, dass das Personal eine
Ressource ist, die sich nur schleppend an schnell
verändernde Marktgegebenheiten anpasst und daher
Steuermaßnahmen im Bereich Personalwirtschaft einen
langen zeitlichen und
sachlichen Vorlauf haben müssen, wenn sie
später "punktgenau" zum Erfolg führen sollen.
Welche Folgen eintreten, wenn diese Aspekte
nicht oder nicht ausreichend beachtet werden, zeigt
die gegenwärtig geführte Diskussion um einen
tatsächlichen oder vermeintlichen Fachkräftemangel
in Deutschland.
Die Personalplanung beinhaltet solche Teilprozesse
wie die Planung
Eine
Personalplanung erfüllt ihren Auftrag somit dann
nicht, wenn sie nur versucht, die künftige
Ausgestaltung der Personalwirtschaft allein
"reaktiv", also im Sinne der Reaktion auf
aktuelle Personalbedarfsprobleme und dgl., zu
betreiben. Eine wirksame
Personalplanung muss vielmehr die Fähigkeit der
antizipativen (vorweggenommenen) Anpassung der
Personalwirtschaft an künftige Bedingungen
beherrschen, wobei ein Vorhaltewinkel von mindestens
5 bis 10 Jahren einzuhalten ist.
Grundlegendes
Ziel der Personalplanung ist es, mit entsprechendem
zeitlichen Vorlauf zu sichern, dass dem
Geschäftsbetrieb des Unternehmens das benötigte
Personal - in der richtigen Anzahl (quantitativer
Aspekt),
- in der erforderlichen Qualifikation
(qualitativer Aspekt),
- zur richtigen Zeit bzw.
für den richtigen Zeitraum,
- am richtigen
Einsatzort und
- zu beherrschbaren Personalkosten
zur Verfügung steht bzw. zur Verfügung gestellt
wird. Dieses Sachziel steht in enger
Wechselbeziehung zu wirtschaftlichen Zielen
(Umsatz-, Gewinn-, Rentabilitäts- und
Liquiditätsentwicklung) sowie zu sozialen und
humanitären Zielen.
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