Personalplanung Weiter Zurück Schließen

Die Personalplanung ist dem Inhalt nach eine willensbildende Vorausbestimmung der Ziele der künftigen Ausgestaltung der Personalwirtschaft im Unternehmen, einschließlich der Bestimmung der für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen und der hierfür einzusetzenden Mittel (Ressourcen).

Die Bedeutung einer qualifizierten Personalplanung - als Bestandteil der gesamten Unternehmensplanung - leitet sich vor allem aus zwei Gesichtspunkten ab:

Zum einen ist immer wieder hervorzuheben, dass die menschliche Arbeit der wichtigste Leistungsfaktor im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ist und zum anderen ist zu beachten, dass das Personal eine Ressource ist, die sich nur schleppend an schnell verändernde Marktgegebenheiten anpasst und daher Steuermaßnahmen im Bereich Personalwirtschaft einen langen zeitlichen und sachlichen Vorlauf haben müssen, wenn sie später "punktgenau" zum Erfolg führen sollen.

Welche Folgen eintreten, wenn diese Aspekte nicht oder nicht ausreichend beachtet werden, zeigt die gegenwärtig geführte Diskussion um einen tatsächlichen oder vermeintlichen Fachkräftemangel in Deutschland.

Die Personalplanung beinhaltet solche Teilprozesse wie die Planung

Eine Personalplanung erfüllt ihren Auftrag somit dann nicht, wenn sie nur versucht, die künftige Ausgestaltung der Personalwirtschaft allein "reaktiv", also im Sinne der Reaktion auf aktuelle Personalbedarfsprobleme und dgl., zu betreiben.
Eine wirksame Personalplanung muss vielmehr die Fähigkeit der antizipativen (vorweggenommenen) Anpassung der Personalwirtschaft an künftige Bedingungen beherrschen, wobei ein Vorhaltewinkel von mindestens 5 bis 10 Jahren einzuhalten ist.


Grundlegendes Ziel der Personalplanung ist es, mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf zu sichern, dass dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens das benötigte Personal
  • in der richtigen Anzahl (quantitativer Aspekt),
  • in der erforderlichen Qualifikation (qualitativer Aspekt),
  • zur richtigen Zeit bzw. für den richtigen Zeitraum,
  • am richtigen Einsatzort und
  • zu beherrschbaren Personalkosten
zur Verfügung steht bzw. zur Verfügung gestellt wird.
Dieses Sachziel steht in enger Wechselbeziehung zu wirtschaftlichen Zielen (Umsatz-, Gewinn-, Rentabilitäts- und Liquiditätsentwicklung) sowie zu sozialen und humanitären Zielen.