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Als Personalfreisetzung
(Personalanpassung) werden alle
Formen bezeichnet, die
a) die Anpassung der
personellen Kapazitäten des Unternehmens an sich
veränderte Bedingungen (Abbau von Mehrarbeit,
Kurzarbeit, Versetzungen u. a.) betreffen und/oder
b) mit dem Abbau des
Personalbestandes des
betreffenden Unternehmens verbunden sind, sei es
durch Entlassungen oder durch Verkürzung der
bisherigen Arbeitszeit oder durch natürliche
Fluktuation von Mitarbeitern.
Somit ist zwischen einer Personalanpassung
ohne Entlassung und einer
Personalanpassung mit Personalabbau
zu zu
unterscheiden. Neben der rechtzeitigen
Mitarbeiter-Information kommt es darauf an,
rechtzeitig geeignete Maßnahmen für die
Personalfreisetzung (Personalanpassung) zu planen
und die notwendigen Abstimmungen mit dem
Betriebsrat vorzunehmen
Siehe auch:
Personalplanung,
Personalpolitik,
Personalstrategien. |
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