Personalfreisetzung Weiter Zurück Schließen

Als Personalfreisetzung (Personalanpassung) werden alle Formen bezeichnet, die

a) die Anpassung der personellen Kapazitäten des Unternehmens an sich veränderte Bedingungen (Abbau von Mehrarbeit, Kurzarbeit, Versetzungen u. a.) betreffen und/oder

b) mit dem Abbau des Personalbestandes des betreffenden Unternehmens verbunden sind, sei es durch Entlassungen oder durch Verkürzung der bisherigen Arbeitszeit oder durch natürliche Fluktuation von Mitarbeitern.


Somit ist zwischen einer Personalanpassung ohne Entlassung und einer Personalanpassung mit Personalabbau zu zu unterscheiden.
Neben der rechtzeitigen Mitarbeiter-Information kommt es darauf an, rechtzeitig geeignete Maßnahmen für die Personalfreisetzung (Personalanpassung) zu planen und die notwendigen Abstimmungen mit dem Betriebsrat vorzunehmen

Siehe auch: Personalplanung, Personalpolitik, Personalstrategien.