Personalverwaltung Weiter Zurück Schließen

Unter Personalverwaltung ist jener Gesamtprozess der Informationserfassung, -verarbeitung, -speicherung, -weiterleitung und -nutzung zu verstehen, der sich auf Daten zum Personal und auf die administrativen (verwaltungstechnischen) Vorgänge in den Aufgabengebieten

bezieht und der als querschnittsbezogener Unterstützungsprozess auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze und sonstiger rechtsverbindlicher Vorgaben im Unternehmen zu gestalten und zu realisieren ist.

Ein wichtiger Grundsatz der Personalverwaltung ist der Grundsatz der Gleichbehandlung. Dies bedeutet, dass gleiche personalwirtschaftliche Sachverhalte bzw. Vorgänge gleich zu behandeln sind. ohne dass dies in "Bürokratie" abrutschen darf. Auch wenn ein vorgegebener Rahmen existiert, müssen stets auch individuelle Entscheidungen (z. B. hinsichtlich der Arbeitszeit, der Einplanung von Urlaubstagen, der Zahlung von Vorschuss und dergleichen mehr) möglich sein.

Aus dieser Übersicht wird erkenntlich, dass die organisatorische Einordnung der Personalverwaltung in der Nähe der Unternehmensleitung zweckmäßig und der Sache förderlich ist.
Da es auch Bestrebungen gibt, die Personalverwaltung aus dem Unternehmen auszugliedern (Outsourcing) ist besonders darauf zu achten, dass sowohl die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit als auch die Qualität und der Service in der Abwicklung der informationellen Prozesse der Personalverwaltung aufrechterhalten wird.