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Unter Personalverwaltung ist jener
Gesamtprozess der Informationserfassung,
-verarbeitung, -speicherung, -weiterleitung und
-nutzung zu verstehen, der sich auf Daten zum
Personal
und auf die administrativen (verwaltungstechnischen)
Vorgänge in den Aufgabengebieten
bezieht und der als querschnittsbezogener
Unterstützungsprozess auf der Grundlage der
einschlägigen Gesetze und sonstiger
rechtsverbindlicher Vorgaben im Unternehmen zu
gestalten und zu realisieren ist.
Ein wichtiger Grundsatz der Personalverwaltung
ist der Grundsatz der
Gleichbehandlung. Dies bedeutet, dass gleiche
personalwirtschaftliche Sachverhalte bzw. Vorgänge
gleich zu behandeln sind. ohne dass dies in
"Bürokratie" abrutschen darf. Auch wenn ein
vorgegebener Rahmen existiert, müssen stets auch
individuelle Entscheidungen (z. B. hinsichtlich der
Arbeitszeit, der Einplanung von Urlaubstagen, der
Zahlung von Vorschuss und dergleichen mehr) möglich
sein.
Aus dieser Übersicht wird erkenntlich, dass die
organisatorische Einordnung der Personalverwaltung
in der Nähe der Unternehmensleitung
zweckmäßig und der Sache förderlich ist. Da es
auch Bestrebungen gibt, die Personalverwaltung aus
dem Unternehmen auszugliedern (Outsourcing)
ist besonders darauf zu achten, dass sowohl die
Gewährleistung von
Datenschutz und
Datensicherheit als auch die Qualität und der
Service in der Abwicklung der informationellen
Prozesse der Personalverwaltung aufrechterhalten
wird.
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