Privateinlagen Weiter Zurück Schließen

Unter Privateinlagen sind die von einem Unternehmer (Einzelkaufmann, Gesellschafter einer Personengesellschaft) getätigten Einlagen im Sinne der Zuführung von Wirtschaftsgütern (Bargeld und sonstige Wirtschaftsgüter) in das Vermögen des Unternehmens zu verstehen.
Die dadurch verursachte Mehrung des betrieblichen Vermögens führt - da hiervon das Fremdkapital unberührt bleibt - zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals.
Diese privat verursachte Eigenkapitalmehrung darf jedoch - im Gegensatz zu den betrieblich verursachten Erträgen - den Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens nicht beeinflussen!
Daher sind Privateinlagen bei der Erfolgsermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wieder aus der Eigenkapitalveränderung herauszurechnen.


Siehe auch: Privatentnahmen.