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Unter Privateinlagen sind die von
einem Unternehmer (Einzelkaufmann, Gesellschafter
einer Personengesellschaft) getätigten
Einlagen
im Sinne der Zuführung von Wirtschaftsgütern
(Bargeld und sonstige Wirtschaftsgüter) in das
Vermögen des Unternehmens zu verstehen. Die
dadurch verursachte Mehrung des betrieblichen
Vermögens führt - da hiervon das
Fremdkapital unberührt bleibt - zu einer
entsprechenden Erhöhung des
Eigenkapitals. Diese privat verursachte
Eigenkapitalmehrung darf jedoch - im Gegensatz zu
den betrieblich verursachten Erträgen - den Gewinn
bzw. Verlust des Unternehmens nicht beeinflussen!
Daher sind Privateinlagen bei der
Erfolgsermittlung durch
Betriebsvermögensvergleich wieder aus der
Eigenkapitalveränderung herauszurechnen.
Siehe auch:
Privatentnahmen.
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