Produktionswirtschaft Weiter Zurück Schließen

Gegenstand der Produktionswirtschaft - Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre - sind die Aufgabenfelder der Planung, Organisation, Koordination und betriebswirtschaftliche Steuerung von Produktionsprozessen in Unternehmen und die hiermit verbundenen Entscheidungen zur Erreichung betriebswirtschaftlicher, technisch-technologischer, sozialer und ökologischer Ziele.
Dies schließt den Bezug zu vor- und nachgelagerten Prozessen und Aufgabenbereichen (wie Beschaffung der Leistungsfaktoren, unternehmensexterne und -interne Logistik sowie Absatz der erstellten Produkte) mit ein.

Die Produktionswirtschaft bezieht sich in ihren Aussagen einerseits auf
  • die mechanisch-technologische Industrie (Fertigungsindustrie mit Erstellung von diskreten Produkteinheiten wie Werkzeugmaschinen, Pkw, Fernsehgeräte und dgl. ) und anderseits auf
  • die verfahrenstechnische Industrie (Prozessindustrie mit kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Erstellung von Produkten, die in Gewichts- oder Volumeneinheiten gemessen werden, wie Stahl, Benzin, Getränke und dgl.).
Die Produktion als Prozess der Leistungserstellung muss in allen Unternehmen – von der Zielsetzung her – zu einer maximalen Wertschöpfung führen und zugleich die Voraussetzungen für eine effektiv marktliche Verwertung der erstellten Güter und Leistungen schaffen.

Einzelziele:


Siehe auch: Betriebswirtschaft