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Unter Betriebswirtschaft ist das
planvolle Wirtschaften von
Betrieben/Unternehmen
im marktwirtschaftlichen Leistungs- und
Preiswettbewerb zu verstehen, mit dem Ziel, die für
die Fremdbedarfsdeckung erstellten
Güter auf den
Absatzmärkten zu
Umsätzen
zu führen und dabei einen
Gewinn
zu erwirtschaften.
Diese ökonomische
Aktivität steht in enger Wechselwirkung
- zu
technisch-technologischen Prozess- und
Umfeldbedingungen und entsprechenden
Einflussfaktoren,
- zu juristischen Tatbeständen
und Zusammenhängen,
- zu sozialen Erfordernissen,
Bedingungen und Auswirkungen sowie
- zu
ökologischen Auswirkungen und Folgen.
Betriebswirtschaftliche Zielsetzungen haben daher
einen sehr komplexen Charakter und sind auch meist
nur mit Kompromissen umsetzbar. Die
Betriebswirtschaft der Unternehmen vollzieht sich in
der Praxis in drei Ebenen (s. a.
Grafik):
a)
In der Ebene des eigentlichen
Betriebsprozesses im Zusammenspiel von
Beschaffung - Leistungserstellung -
Leistungsverwertung und Zahlungsverkehr als
Bestandteil der Finanzierung,
b)
in der Ebene des Finanzprozesses (Zusammenwirken des
Unternehmens mit Kreditinstituten bei der
Unternehmensfinanzierung sowie hinsichtlich der
Gestaltung von Finanzanlagen, Beteiligungen und
dgl.) sowie
c) in der Ebene
Unternehmen - Gebietskörperschaften (Bund, Länder,
Kommunen), vor allem im Zusammenhang mit
Steuern
und Abgaben,
aber auch hinsichtlich der Nutzung von
Fördermitteln.
Einen besonderen
Einfluss auf die Betriebswirtschaft nimmt
Der wirtschaftliche
Aktionsrahmen der Unternehmen verlässt die Grenzen
nationaler
Volkswirtschaften, es entstehen 'ortlose'
Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen im globalen
Maßstab und zum Teil bereits in virtuellen Märkten
realisieren und die so auch der ordnungspolitischen
Einflussnahme durch die staatliche Gesetzgebung
schwerer zugänglich sind. Diesen
Entwicklungstendenzen muss die
Betriebswirtschaftslehre Rechnung tragen, wenn sie
ihrem Anspruch als einer bedeutenden Disziplin der
Wirtschaftswissenschaften gerecht werden will.
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