Rabattpolitik Weiter Zurück Schließen

Die Rabattpolitik als Bestandteil der Entgeltpolitik hat die Aufgabe, eine kundenbezogene preispolitische Feinsteuerung durch Gewährung von Preisnachlässen (= Rabatte) zu sichern.

Eine Rabattpolitik kann - aus der Sicht des Anbieters - aber nur dann realisiert werden, wenn die eigene Marktstellung oder die Marktsituation es zulässt, jene "Luft" in die Angebotspreise zu kalkulieren, die dann als Rabatt an Kunden abgegeben werden kann.


Besondere Bedeutung haben vor allem die Mengenrabatte bzw. die Boni, die der Anbieter gegenüber Kunden bei der Abnahme großer Mengen gewährt.
Weitere Rabatt-Formen sind z. B. Einführungsrabatte (in Verbindung mit der Einführung eines neuen Produkts in den Markt), Vordispositionsrabatte (mit der Zielsetzung, Schwankungen im Absatz auszugleichen), Saisonrabatte (gleichfalls mit der Zielsetzung des Ausgleichs jahreszeitbedingter Schwankungen im Umsatzgeschäft) und Auslaufrabatte (mit der Zielsetzung, vorhandene Bestände an veralteten Produkten schnell zu veräußern).
Auch Skonti als Barzahlungsrabatte sind als wirksames absatzpolitisches Instrument in diesen Kontext mit einzuordnen.

Ein besonderes Gewicht hat die Rabattpolitik im E-Commerce-Geschäft. Dies begründet sich daraus, dass das Internet ein Pull-Medium ist. Somit muss der Anbieter sich "etwas einfallen lassen", um Kunden zu einem wiederholten Besuch der eigenen Web-Präsenz oder des Online-Shops zu bewegen.

Eine Form einer solchen angestrebten Kundenbindung sind sog. Coupons:
Kunden erhalten per E-Mail einen Code, der bei Bestellung eines bestimmten Artikels einen Rabatt einräumt. Eine solche Aktion ist jedoch meist sehr kurz befristet.

Weitere Formen der Rabattpolitik im E-Commerce - vor allem unter dem Aspekt des "1 : 1 - Marketings" sind das Einrichten von Kundenkonten, die - bei entsprechenden Käufen - mit der Vergabe von Treueprämien verbunden sind.
Hierzu zählen ferner auch Sonderaktionen, bei denen kostenlose Dreingaben gewährt werden (z. B. "Zwei Produkte zu einem Preis").
Aber auch die Rabattgewährung bei Online-Bestellungen zu sog. "Happy Hours" (z. B. zwischen 4:00 Uhr und 7:00 Uhr früh morgens) gehört zu den Methoden der Verkaufsförderung im Online-Geschäft.
Typisch für alle diese Aktionen ist, die Vorteile des Internets hinsichtlich "zeitliches Limit" und "kurze Verfügbarkeit" auszunutzen, um Bestellungen als sog. Impulskäufe zu animieren.

Unternehmen, die die Rabattpolitik jedoch so weit treiben, dass Produkte zu Preisen angeboten werden, die keineswegs kostendeckend sein können oder die mit wesentlichen Abstrichen am Regelprodukt (Qualität, Zuverlässigkeit, Sicherheit u. a.) "erkauft" werden, ruinieren die Märkte und schließlich auch sich selbst ("PRAKTIKER", Billigflieger u. a.).

Siehe auch: Marketing-Mix, Preispolitik.