Unter Rechnungsabgrenzung ist eine
im Rahmen der Erstellung eines Jahresabschlusses
vorzunehmende Abgrenzung in der Weise zu verstehen,
dass - dem Grundsatz der Periodenabgrenzung gem.
§ 250HGB
folgend -
Aufwendungen und
Erträge
demjenigen
Geschäftsjahr zuzuordnen sind, in dem sie
wirtschaftlich verursacht wurden,
gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt die zugehörigen
Auszahlungen bzw.
Einzahlungen erfolgten.
Auf diese Weise
soll gesichert werden, dass eine
periodengerechte Erfolgsermittlung
durchgeführt wird.