Rechnungsabgrenzung Weiter Zurück Schließen

Unter Rechnungsabgrenzung ist eine im Rahmen der Erstellung eines Jahresabschlusses vorzunehmende Abgrenzung in der Weise zu verstehen, dass - dem Grundsatz der Periodenabgrenzung gem. § 250 HGB folgend -  Aufwendungen und Erträge demjenigen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden, gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt die zugehörigen Auszahlungen bzw. Einzahlungen erfolgten.

Auf diese Weise soll gesichert werden, dass eine periodengerechte Erfolgsermittlung durchgeführt wird.

Siehe: Aktive Rechnungsabgrenzung, passive Rechnungsabgrenzung, Abgrenzung-zeitliche.