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Selbstorganschaft bedeutet, dass
die Aufgaben der
Geschäftsführung (nach innen) und die der
Vertretung eines Unternehmens (nach außen) von
Personen wahrgenommen werden, die mit dem
Unternehmenseigner bzw. den Gesellschaftern des
Unternehmens identisch sind. Eine derartige
Selbstorganschaft ist bei
Personenunternehmen zwingend, bei einer
GmbH ist dies die Regel, jedoch nicht zwingend,
da hier auch ein Nicht-Gesellschafter zum
Geschäftsführer bestellt werden kann (=
Drittorganschaft).
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