Selbstorganschaft Weiter Zurück Schließen

Selbstorganschaft bedeutet, dass die Aufgaben der Geschäftsführung (nach innen) und die der Vertretung eines Unternehmens (nach außen) von Personen wahrgenommen werden, die mit dem Unternehmenseigner bzw. den Gesellschaftern des Unternehmens identisch sind.
Eine derartige Selbstorganschaft ist bei Personenunternehmen zwingend, bei einer GmbH ist dies die Regel, jedoch nicht zwingend, da hier auch ein Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt werden kann (= Drittorganschaft).