|
|
|
|
Unternehmen zeigen - finanzwirtschaftlich gesehen -
die Fähigkeit zur Selbststabilisierung,
wenn sie in der Lage sind, das
finanzwirtschaftliche Gleichgewicht (Einzahlungen zu
Auszahlungen) gegenüber dem Wirken von
Störungen aufrechtzuerhalten oder durch
geeignete Steuermaßnahmen wieder herzustellen.
Grundlage eines solchen selbststabilisierenden
Verhaltens sind im hier betrachteten Fall:
- Verfügbarkeit über finanzielle
Systemreserven im Sinne von Cashflow bzw. im
Sinne der
Kapitalrücklage und/oder
von
Gewinnrücklagen,
- Verfügbarkeit über Vermögensgegenstände - außer
liquiden Mitteln -, die in vertretbarer Zeit
liquidierbar, das heißt in Geld überführbar sind,
- Fähigkeit zur Aktivierung (Belebung) des
Einzahlungsstromes (Erzielung von Mehreinnahmen über
Preisverhandlungen, Verkauf von Ertragsgütern gegen
Barzahlung, Verkauf von Gütern gegen Vorauszahlungen
oder Anzahlungen und dgl.),
- Fähigkeit zur
Drosselung des
Auszahlungsstromes (Minderausgaben
durch Lieferantenauswahl bzw. durch
Preisverhandlungen im Beschaffungsprozess, Stopp
geplanter Ausgaben für Investitionen, Ausnutzung der
Zahlungsziele im Beschaffungsprozess und dgl. mehr),
- Sicherung eines hohen Niveaus des angewendeten
Planungs-, Überwachungs- und Steuerungssystems im
Gesamtrahmen des Finanz-Controllings.
Besondere Bedeutung für ein selbststabilisierendes
Verhalten von Unternehmen haben vor allem
Liquiditätsreserven in Gestalt nicht
ausgeschöpfter Kreditlinien beim
Kontokorrentkredit
sowie der vorhandene
Kreditspielraum im mittel-
bzw. langfristigen Finanzierungszeitraum
(dynamischer Verschuldungsgrad).
Die Nutzung
beider Möglichkeiten hängt aber künftig noch stärker
als heute von der Beurteilung der
Kreditwürdigkeit
über das Rating ab.
Das Problem der Selbststabilisierung tritt aber
auch in anderen betriebswirtschaftlichen
Zusammenhängen bzw. Aufgabengebieten zu beachten, so
zum Beispiel bei der
Fertigungssteuerung, der
Projektsteuerung, der
Qualitätssicherung, Einhaltung von
Budgets u. a. m.
Siehe auch:
Regelkreismodell.
|
|
|