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Unter dem Stellenplan ist die
Anzahl und die Bezeichnung der
Arbeitsplätze in den einzelnen
Organisationseinheiten entsprechend der gewählten
Aufbauorganisation des Unternehmens zu
verstehen. Damit wird eine Sollvorgabe für die
zu besetzenden
Stellen fixiert, wie sie sich im Ergebnis der
Personalplanung für einen bestimmten Zeitraum
ergibt.
Der
Stellenbesetzungsplan enthält den Namen,
das Geburtsjahr und das Eintrittsjahr der
Mitarbeiter, die die betreffenden Stellen
besetzen, ferner deren eventuelle Vollmachten, die
Einordnung in eine Tarif-, Lohn- oder Gehaltsgruppe
und die Rechtsstellung (z. B. als außertariflicher
bzw. als leitender
Angestellter).
Siehe auch:
Personalbeschaffung. |
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