Stellenplan Weiter Zurück Schließen

Unter dem Stellenplan ist die Anzahl und die Bezeichnung der Arbeitsplätze in den einzelnen Organisationseinheiten entsprechend der gewählten Aufbauorganisation des Unternehmens zu verstehen.
Damit wird eine Sollvorgabe für die zu besetzenden Stellen fixiert, wie sie sich im Ergebnis der Personalplanung für einen bestimmten Zeitraum ergibt.

Der Stellenbesetzungsplan enthält den Namen, das Geburtsjahr und das Eintrittsjahr der Mitarbeiter, die die betreffenden Stellen besetzen, ferner deren eventuelle Vollmachten, die Einordnung in eine Tarif-, Lohn- oder Gehaltsgruppe und die Rechtsstellung (z. B. als außertariflicher bzw. als leitender Angestellter).


Siehe auch: Personalbeschaffung.