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Unter einer
Stellenbeschreibung ist eine aus dem
Stellenplan abgeleitete schriftlich fixierte
Darstellung
der inhaltlichen Ausgestaltung einer
Stelle
mit zugehörigen
Anforderungs- und
Qualifikationsprofil die Tätigkeit in der
betreffenden Stelle zu verstehen.
Eine
Stellenbeschreibung enthält schriftlich fixierte
Angaben zu folgenden Punkten:
- Bezeichnung der Stelle,
- Einordnung in die Aufbauorganisation des
Unternehmens (mit Unter- und Überstellung),
- Zielsetzung für die Arbeit in der Stelle,
- Einzelangaben zu den auszuführenden
Tätigkeiten,
- Stellvertretung,
- Beziehungen zu anderen Arbeitsplätzen,
- Anforderungen an Ausbildung und
Berufserfahrung des Stelleninhabers,
- Kompetenzen und Befugnisse u. a.
Die Stellenbeschreibung dient im Prozess der
Personalbeschaffung als Ausgangspunkt und
Grundlage für die
Stellenausschreibung, ferner als Maßstab für die
Bewertung hierzu eingegangener
Bewerbungen und
schließlich auch als Grundlage für die Bewertung der
fachlichen Voraussetzungen eines Bewerbers im
Vorstellungsgespräch.
Wichtig: Eine
Stellenbeschreibung sollte aber niemals zum Inhalt
eines
Arbeitsvertrages gemacht werden, denn dann hätte
der Arbeitgeber rechtlich keine Möglichkeit, den
Stelleninhaber kraft Direktionsrecht mit anderen
Aufgaben zu betrauen oder das Stellenprofil zu
ändern.
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