Stichtagsprinzip Weiter Zurück Schließen

Das Stichtagsprinzip besagt, dass die Grundlage für die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens die Verhältnisse am Bilanzstichtag (z. B. am 31.12. des Jahres) sind.

Alle relevanten betriebswirtschaftlichen Tatbestände positiver oder negativer Art, die vor diesem Stichtag liegen, sind in die Bewertung mit einzubeziehen, alle späteren Ereignisse und Tatbestände können - vom Grundsatz her - keine Berücksichtigung finden.

Sieh auch: Jahrsabschluss.