Unternehmerlohn, kalkulatorischer Weiter Zurück Schließen

Als kalkulatorischer Unternehmerlohn wird jene Kalkulationsgröße bezeichnet, die den leistungsbedingten Werteverzehr der dispositiven Arbeit des Unternehmers in Personenunternehmen (Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften) repräsentiert.

Während in Kapitalgesellschaften die Gehälter der Vorstandsmitglieder (von Aktiengesellschaften) bzw. der Geschäftsführer (von GmbH's) belegmäßig dokumentiert sind und so in die Kalkulation der Personalkosten einfließen können, beziehen die Unternehmer im Falle von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften für ihre Tätigkeit - aus steuerrechtlichen Gründen - kein Gehalt.
Sie müssen die Kosten für die Lebenshaltung über Privatentnahmen aus den Umsatzerlösen des Unternehmens finanzieren.
Da die Arbeitsleistung der Unternehmer jedoch auch hier Werteeinsatz bedeutet, der dem Kunden über die Selbstkosten der Produkte bzw. Leistungen in Rechnung gestellt werden muss, werden die Aufwendungen für die leitende Tätigkeit der Unternehmen als Zusatzkosten in die Kosten- und Leistungsrechnung einbezogen.

Die Höhe dieses als Zusatzkosten zu bestimmenden kalkulatorischen Unternehmerlohnes richtet sich nach dem Gehalt eines Managers mit vergleichbarer Tätigkeit in einer Kapitalgesellschaft.