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Unternehmerlohn, kalkulatorischer |
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Als kalkulatorischer Unternehmerlohn
wird jene Kalkulationsgröße bezeichnet, die den
leistungsbedingten Werteverzehr der dispositiven
Arbeit des
Unternehmers in
Personenunternehmen (Einzelunternehmen bzw.
Personengesellschaften) repräsentiert.
Während in Kapitalgesellschaften die Gehälter der
Vorstandsmitglieder (von Aktiengesellschaften) bzw.
der Geschäftsführer (von GmbH's) belegmäßig
dokumentiert sind und so in die Kalkulation der
Personalkosten einfließen können, beziehen die
Unternehmer im Falle von Einzelunternehmen bzw.
Personengesellschaften für ihre Tätigkeit - aus
steuerrechtlichen Gründen - kein Gehalt. Sie
müssen die Kosten für die Lebenshaltung über
Privatentnahmen aus den Umsatzerlösen des
Unternehmens finanzieren. Da die Arbeitsleistung
der Unternehmer jedoch auch hier Werteeinsatz
bedeutet, der dem Kunden über die Selbstkosten der
Produkte bzw. Leistungen in Rechnung gestellt werden
muss, werden die Aufwendungen für die leitende
Tätigkeit der Unternehmen als
Zusatzkosten in die
Kosten- und Leistungsrechnung einbezogen.
Die Höhe dieses als Zusatzkosten zu bestimmenden
kalkulatorischen Unternehmerlohnes richtet sich nach
dem Gehalt eines Managers mit vergleichbarer
Tätigkeit in einer Kapitalgesellschaft.
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