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Als Variator bezeichnet man jene
Hilfsgröße im Rahmen der
flexiblen Plankostenrechnung, die anzeigt,
welchen Anteil die
variablen Kosten an dem Gesamtbetrag der
Kosten einer
Kostenart haben:
Ansatz:
Gibt es in der betreffenden Kostenart keinen
Anteil variabler Kosten, dann nimmt der Zähler in
der obigen Formel den Wert 0 an und
wir erhalten einen Variatorwert V = 0.
Es handelt sich offenbar um reine
Fixkosten.
Bei einem Variatorwert von
V = 10 ist abzuleiten, dass es sich bei den
erfassten Kosten der betreffenden Kostenart um
ausschließlich variable
(proportionale) Kosten handelt (siehe
Kostenreagibilität).
Wird der Anteil
variabler Kosten an den Kosten der Kostenart auf
70 % geschätzt, erhalten wir einen
Variatorwert von V = 7, das heißt,
es handelt sich um Mischkosten, bei
denen 30 % fix und 70 %
variabel sind.
Der Variator
V zeigt somit an, um welchen Betrag sich
die Kosten K
prozentual ändern, wenn sich die
Planbeschäftigung um 10 % ändert:
Wenn eine Änderung der Beschäftigung von
10 % eintritt, die Kosten K
sich jedoch nicht ändern, nimmt V
den Wert V = 0 an; wir haben es
wiederum mit rein fixen Kosten zu
tun. Zeigt sich aber bei einer 10 %-igen
Änderung der Beschäftigung eine Kostenänderung von
6 %, dann nimmt V
den Wert V = 6 an; wir haben es
wiederum mit Mischkosten zu tun:
Der Anteil variabler Kosten beträgt 60 %,
der Anteil fixer Kosten beträgt 40 %. |
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