Variable Kosten
sind jene im Geldausdruck bewerteten
betriebsprozessbezogenen
Aufwendungen, die ursächlich mit der Erstellung
von Ertragsgütern
verbunden sind. Sie können je Einheit der
herzustellenden Güter erfasst bzw. jeder
Einheit der Ausbringungsmenge verursachungsgerecht
zugerechnet werden.
Um variable Kosten in
ihrem Verhalten in Abhängigkeit von der
Ausbringungsmenge (Outputgröße) x zu
charakterisieren nutzt man den
Reagibilitätsgrad R.
Führt -
beispielsweise - eine sich um 10 % ändernde
Ausbringungsmenge zu einer 10%-igen Veränderung der
Kosten, dann ermitteln wir für R den Wert
R = 1. Es handelt sich
dann um proportionale Kosten.
Beispiele:
Materialeinzelkosten,
Akkordlohn (stückbezogen).
Die proportionalen
Kosten sind je Leistungseinheit konstant! Dies ist
erklärlich, denn jedes hergestellte Gut verursacht
je ME den gleichen Kostenzuwachs.
Tritt der Fall
R > 1 ein, dann handelt es sich um
überproportionale Kosten. Eine solche
Situation tritt in der Praxis insbesondere dann ein,
wenn der Übergang zum
Maximum-Prinzip in der
Leistungserstellung vollzogen wird, d. h., wenn
die "Prozessgeschwindigkeit" durch Erhöhung der
Intensität gesteigert wird. Dies führt zu einem
progressiven, überproportionalen Anwachsen von
Kosten, insbesondere im Bereich der Werkzeug-,
Energie- und Instandsetzungskosten, aber auch im
Bereich der Personalkosten (infolge der Zahlung von
Überstunden- und Sonderzuschlägen).
Liegt demgegenüber
der Fall 0 < R < 1 vor, ist ein
unterproportionales Kostenverhalten zu
verzeichnen. Derartige unterproportionale
Kosten steigen zwar mit der Ausbringungsmenge, aber
nicht proportional. Dies ist typisch für Kosten aus
dem Verbrauch von
Hilfs- und
Betriebsstoffen, aber auch für Inputgüter, die
infolge der Gewährung von Mengenrabatten
kostengünstiger beschafft werden konnten.
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