Verbindlichkeiten, sonstige Weiter Zurück Schließen

Unter "sonstige Verbindlichkeiten" werden in der Buchführung im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses vor allem jene rechtlich begründeten Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber einem Gläubiger verzeichnet, die im "alten" Geschäftsjahr bereits als Aufwand gelten, jedoch erst im "neuen" Geschäftsjahr zu Auszahlungen führen.
Derartige Verpflichtungen sind im Rahmen der zeitlichen Abgrenzung als antizipative Posten auszuweisen.

Im Weiteren gelten als "sonstige Verbindlichkeiten" alle Verpflichtungen eines Unternehmens (als Schuldner), die nicht den üblichen Verbindlichkeitsarten (wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) zugerechnet werden können.
Dazu gehören zum Beispiel: Steuerschulden aufgrund rechtskräftig erteilter Veranlagungen, rückständige Vergütungen für Arbeitnehmer, fällige Verpflichtungen aus Pensionszusagen, Schulden gegenüber SV-Trägern bzw. gegenüber dem Finanzamt) und dgl.