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Bei einer direkten Abschreibung
wird so verfahren, dass der Abschreibungsbetrag
direkt vom Wert des Anlagegutes (auf der Aktiv-Seite
der Bilanz) abgesetzt wird.
Die
Vermögensgegenstände werden dann zu fortgeführten
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet:
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten [EUR]
./. (direkte) Abschreibung [EUR/a] =
fortgeführte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
[EUR]
Kapitalgesellschaften dürfen
Abschreibungen nur auf der Aktiv-Seite der
Bilanz vornehmen, d.
h. sie wenden die direkte Abschreibung an.
Siehe auch:
Abschreibung, indirekte.
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