Abschreibung, direkte Weiter Zurück Schließen

Bei einer direkten Abschreibung wird so verfahren, dass der Abschreibungsbetrag direkt vom Wert des Anlagegutes (auf der Aktiv-Seite der Bilanz) abgesetzt wird.

Die Vermögensgegenstände werden dann zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet:
 
    Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten [EUR]
./. (direkte) Abschreibung [EUR/a]
=  fortgeführte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten [EUR]


Kapitalgesellschaften dürfen Abschreibungen nur auf der Aktiv-Seite der Bilanz vornehmen, d. h. sie wenden die direkte Abschreibung an.

Siehe auch: Abschreibung, indirekte.