Rechte Weiter Zurück Schließen

Im betriebswirtschaftlichen Sinne gehören Rechte zu den immateriellen Vermögensgegenständen (siehe Bilanzgliederung).
Sie können als Vertriebs- und Markenrechte, Lizenzen, Patente und dgl. wichtige Prozessvoraussetzungen (= Leistungsfaktoren) und auch eine Komponente der marktlichen Leistungsverwertung sein.