|
|
|
|
Das
Bewertungsgesetz (BewG)
regelt in seinen Bestimmungen die
Bewertung einzelner
Wirtschaftsgüter
(insbesondere
Grund
und Boden,
Wertpapiere u. a.) sowie Einheiten von
Wirtschaftsgütern (z. B. das
Betriebsvermögen)
für alle öffentlichen Abgaben, soweit nicht in
anderen Steuergesetzen anders lautende
Bewertungsvorschriften enthalten sind.
Insofern legt das
Bewertungsgesetz den Grundstein für die
Bemessungsgrundlage, ohne direkt zu einer
Steuerschuld zu führen.
|
|
|