Bewertungsgesetz Weiter Zurück Schließen

Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt in seinen Bestimmungen die Bewertung einzelner Wirtschaftsgüter (insbesondere Grund und Boden, Wertpapiere u. a.) sowie Einheiten von Wirtschaftsgütern (z. B. das Betriebsvermögen) für alle öffentlichen Abgaben, soweit nicht in anderen Steuergesetzen anders lautende Bewertungsvorschriften enthalten sind.

Insofern legt das Bewertungsgesetz den Grundstein für die Bemessungsgrundlage, ohne direkt zu einer Steuerschuld zu führen.