Bemessungsgrundlage Weiter Zurück Schließen

Als Bemessungsgrundlage bezeichnet man (im Steuerrecht) jenen Betrag einer definierten Größe, der sachlich-inhaltlich Grundlage der Ermittlung einer Steuer oder eines Beitrages ist.
Die Bemessungsgrundlage quantifiziert somit das Steuerobjekt wert- oder mengenmäßig.

Beispiele: Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer ist das Entgelt (netto) für eine entgeltliche Lieferung oder Leistung,
Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbssteuer ist der Kaufpreis eines Grundstücks, Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen und dgl.

Bei der Berechnung von Beiträgen spricht man von Beitragsbemessungsgrenzen.