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Als Bemessungsgrundlage bezeichnet
man (im Steuerrecht) jenen Betrag einer definierten
Größe, der sachlich-inhaltlich Grundlage der
Ermittlung einer Steuer oder eines
Beitrages ist.
Die Bemessungsgrundlage quantifiziert somit das
Steuerobjekt wert- oder mengenmäßig.
Beispiele: Bemessungsgrundlage für die
Berechnung der
Umsatzsteuer ist das
Entgelt
(netto) für eine entgeltliche Lieferung oder
Leistung, Bemessungsgrundlage für die Erhebung der
Grunderwerbssteuer ist der Kaufpreis eines
Grundstücks, Bemessungsgrundlage bei der
Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen
und dgl.
Bei der Berechnung von Beiträgen
spricht man von
Beitragsbemessungsgrenzen.
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