Durchlaufende Posten Weiter Zurück Schließen

Als durchlaufende Posten werden im Rahmen der Buchführung jene Beträge bezeichnet, die vom Unternehmen einbehalten werden, um sie anschließend an Dritte abzuführen.

Beispiele: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer.

Auch die Umsatzsteuer ist der Sache nach ein durchlaufender Posten, da sie beim Verkauf der Outputgüter zugeschlagen wird und somit vom Kunden zu bezahlen ist. (Bei der Berechnung der Zahllast des Unternehmens ist die in den bezogenen Inputgütern enthaltene Vorsteuer gegen zu rechnen).