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Als durchlaufende Posten werden im
Rahmen der
Buchführung jene Beträge bezeichnet, die vom
Unternehmen einbehalten werden, um sie anschließend
an Dritte abzuführen.
Beispiele:
Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer.
Auch die
Umsatzsteuer ist der Sache nach ein
durchlaufender Posten, da sie beim Verkauf der
Outputgüter zugeschlagen wird und somit vom
Kunden zu bezahlen ist. (Bei der Berechnung der
Zahllast des Unternehmens ist die in den bezogenen
Inputgütern enthaltene
Vorsteuer
gegen zu rechnen).
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