Eigenkapitalzins Weiter Zurück Schließen

Als Eigenkapitalzins bezeichnet man jene Zusatzkosten, die sich - rein kalkulatorisch - als Zinsentgang beim Einsatz des Faktors Eigenkapital im Leistungsprozess eines Unternehmens ergeben, jedoch zu keinen Geldausgaben führen.

Da beispielsweise bei der Planung einer Investition noch nicht bekannt ist, in welcher Weise diese Investition finanziert werden soll (ob mit Eigenmitteln, aus Fremdmitteln oder auch in der Kombination von Eigen- und Fremdmitteln), wird üblicherweise in der Investitionsrechnung mit einem kalkulatorischen Zinssatz gearbeitet, der über dem landesüblichen Zinssatz für langfristige Darlehen liegt.

Da in der Buchführung jedoch nur die ausgabenwirksamen Fremdkapitalzinsen erfasst werden, müssen die kalkulatorischen Zinsen über eine kostenrechnerische Korrektur gesondert verrechnet werden.

Im Sinne dieser Abgrenzungsrechnung stellen Eigenkapitalzinsen Zusatzkosten und die kalkulatorischen Zinsen auf das Fremdkapital Anderskosten dar.