Gesellschaftsvermögen Weiter Zurück Schließen

Unter Gesellschaftsvermögen ist dasjenige Vermögen zu verstehen, das als Betriebsvermögen (= Gesamtvermögen minus Schulden) einer Personen- oder Kapitalgesellschaft gemeinsam und insgesamt zur Verfügung steht und das - im abstrakten Gegenwert - auch als Haftungskapital angesehen wird.

Das Gesellschaftsvermögen umfasst die Einlagen der Gesellschafter und weitere - im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erworbene - Bestandteile, die insgesamt als Eigenkapital der Gesellschaft ausgewiesen werden.