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Unter
Gesellschaftsvermögen ist dasjenige Vermögen
zu verstehen, das als
Betriebsvermögen (= Gesamtvermögen minus
Schulden) einer
Personen- oder
Kapitalgesellschaft gemeinsam und insgesamt zur
Verfügung steht und das - im abstrakten Gegenwert -
auch als
Haftungskapital angesehen wird.
Das
Gesellschaftsvermögen umfasst die
Einlagen der
Gesellschafter und weitere - im
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erworbene -
Bestandteile, die insgesamt als
Eigenkapital der
Gesellschaft ausgewiesen werden.
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