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Die
Kostenplanung ist ein Instrument des Managements
eines Unternehmens zur Vorausbestimmung und Vorgabe
von Kosten
nach Kostenarten,
Kostenstellen und
Kostenträgern in Abhängigkeit von der geplanten
Entwicklung der
Leistung in definierten Vorschauzeiträumen (Monat,
Quartal, Jahr).
Bestandteil der Kostenplanung ist auch die
Ermittlung und Vorgabe von
Plankostenverrechnungssätzen für die Kalkulation
von Kosten und Preisen sowie die Erarbeitung von
Maßnahmen zur Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit und
Rentabilität
des Betriebsprozesses.
Aufgabenbereiche:
- Ermittlung und
Begründung von Kostenvorgaben für definierte
Vorschauzeiträume im Sinne von Kostenbudgets
(z. B. für Personalkosten, Energiekosten, Kosten
des Kfz-Unterhalts,
Gemeinkostenmaterialverbrauch, Bürokosten,
Werbekosten),
- Ermittlung von
Plankostenverrechnungssätzen, z. B.
Stundenverrechnungssatz,
Maschinenstundensatz, Monteurstundensatz u.
a.,
- Erarbeitung von
Kostenvorgaben für die produzierenden
Kostenstellen nach dem Konzept der
flexiblen
Plankostenrechnung,
- Erarbeitung von
Vorschaurechnungen zur Ermittlung des
erreichbaren
Betriebsergebnisses auf der Grundlage der
Kostenträgerzeitrechnung oder der
Deckungsbeitragsrechnung,
- Erarbeitung von
kostenrechnerischen Grundlagen für die
Entscheidungsbildung bei
Investitionsentscheidungen, Entscheidungen
zum Problem "Eigenfertigung
oder Fremdbezug" und dgl.,
- Erarbeitung und
kostenrechnerische Begründung von Maßnahmen zur
Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit und der
Rentabilität
des Unternehmens.
u. a. m.
Einordnung in die
Unternehmensplanung.
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