die unmittelbare Willensbildung
und -durchsetzung bei der
Personalauswahl
und dem
sach-, zeit- und qualifikationsgerechten
Personaleinsatz
sowie zielstrebige
Personalentwicklung in Verbindung mit der die
Beurteilung und Bewertung der Arbeitsleistung der
Mitarbeiter steht.
Personalführung ist ihrem
Inhalt nach Ausübung der Vorgesetztenfunktion einer
Führungskraft. Der Vorgesetzte kann sowohl
die arbeitsrechtlichen
Führungsmittel (wie Weisungsrecht bei der
Aufgabenerteilung u. a.), aber auch Anreizmittel
(leistungsorientierte Entlohnung),
Kommunikationsmittel (siehe
Mitarbeitergespräch) und weitere Führungsmittel
(siehe
Mitarbeiterförderung,
Management-by-Modelle) gezielt zur Gestaltung
der Arbeitsprozesse im Unternehmen eisnetzen.
Personalführung
kann aber auch in
Projektteams und in Form der
Gruppenarbeit durch formal gleichrangige Mitarbeiter
umgesetzt werden.