Zugangsbewertung Weiter Zurück Schließen

Unter Zugangsbewertung ist die Erstbewertung eines Vermögensgegenstands bzw. einer Verbindlichkeit bzw. einer Rückstellung zum Zeitpunkt des Zugangs zum Vermögen bzw. zum Kapital eines Unternehmens zu vedrstehen.
Dazu heißt es im neu formulierten § 253 Abs. 1 HGB:

"Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten..., Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen."

Mit dieser Formulierung wurde eine Angleichung an die Formulierung in IAS 38 der IFRS vorgenommen.