Aktivierte Eigenleistungen Weiter Zurück Schließen

Als aktivierte Eigenleistungen ist jene Wertgröße (zu Herstellungskosten) gemeint, die in der Erfolgsrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren als Ertragsgröße auszuweisen ist.

Sie repräsentiert den Gegenwert all jener Aufwendungen, die im betreffenden Unternehmen bei selbst erstellten Anlagen angefallen und in den verschiedenen Aufwandsposition der Erfolgsrechnung enthalten sind.


Selbst erstellte Anlagen erhöhen den Gesamtwert des Sachvermögen eines Unternehmens, daher sind diese Anlagen auch aktivierungspflichtig.
Würde jedoch dem getätigten Aufwand für diese erstellten Anlagen kein wertgleicher Ertragsposten gegenüberstehen, hätte dies zur Folge, dass der Periodenerfolg des Unternehmens um den Betrag der Aufwendungen gemindert würde.

Siehe auch: Eigenleistung.