Betriebseinnahmen Weiter Zurück Schließen

Betriebseinnahmen sind - steuerrechtlich - alle Erträge in Geld oder Sachleistungen, die durch den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens mit der Zielsetzung "Gewinnerwirtschaftung" erarbeitet wurden und die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang zu diesem Geschäftsbetrieb stehen (siehe auch §§ 4 Abs. 3, 8 EStG).

Betriebseinnahmen erhöhen den Gewinn und damit die Ertragsteuerbelastung des Unternehmens.

Nicht als Betriebseinnahmen zählen Einlagen der Gesellschafter.

Hinweis: Die Bestimmung der Betriebseinnahmen hängt auch von der Gewinnermittlungsart ab: Beim Betriebsvermögensvergleich werden alle Erträge als Betriebseinnahmen verstanden, die der abzurechnenden Periode (Wirtschaftsjahr) zuzurechnen sind, unabhängig davon, wann die Zahlungen erfolgt sind (s. Abgrenzungsrechnung).

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung werden die Betriebseinnahmen mit den belegmäßig nachgewiesenen Einzahlungen/Einnahmen der Periode gleichgesetzt.