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Betriebseinnahmen sind - steuerrechtlich
- alle Erträge in
Geld oder Sachleistungen, die durch den
Geschäftsbetrieb eines Unternehmens mit der
Zielsetzung "Gewinnerwirtschaftung" erarbeitet
wurden und die in einem tatsächlichen oder
wirtschaftlichen Zusammenhang zu diesem
Geschäftsbetrieb stehen (siehe auch §§ 4
Abs. 3, 8
EStG).
Betriebseinnahmen
erhöhen den Gewinn und
damit die
Ertragsteuerbelastung des Unternehmens.
Nicht als
Betriebseinnahmen zählen
Einlagen der Gesellschafter.
Hinweis: Die Bestimmung der
Betriebseinnahmen hängt auch von der
Gewinnermittlungsart ab: Beim
Betriebsvermögensvergleich werden alle Erträge
als Betriebseinnahmen verstanden, die der
abzurechnenden Periode (Wirtschaftsjahr)
zuzurechnen sind, unabhängig davon, wann die
Zahlungen erfolgt sind (s.
Abgrenzungsrechnung).
Bei der
Einnahmen-Überschussrechnung werden die
Betriebseinnahmen mit den belegmäßig nachgewiesenen
Einzahlungen/Einnahmen
der Periode gleichgesetzt.
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