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Unter
Fertigungsgemeinkosten sind jene - im
Geldausdruck erfasste und bewertete -
Aufwendungen zu
verstehen, die einem herzustellenden Produkt bzw.
einem zu realisierenden
Auftrag (als
Kostenträger) nicht direkt, sondern nur
über Verfahren der möglichst
verursachungsgerechten Kostenverteilung
zugerechnet werden können.
Als derartige
Aufwendungen sind zu nennen:
- Entgelt für
Führungskräfte im Bereich der Fertigung,
- Hilfslöhne,
-
Energiekosten,
- Verbrauch von
Hilfs- und
Betriebsstoffen,
- Aufwendungen für
Instandhaltung und Wartung und dgl.
Zurechnungsbasis für
Fertigungsgemeinkosten sind entweder die
Fertigungslöhne
oder
Maschinenstundenkosten.
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