GmbH & Co. KG Weiter Zurück Schließen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG ist eine Rechtsform von Unternehmen, die einer Kommanditgesellschaft (als Personengesellschaft) entspricht, in der der Komplementär eine GmbH (als Kapitalgesellschaft) ist.

Aufgrund der Haftungsbeschränkung der GmbH wird in einer GmbH & Co. KG die für Personengesellschaften unbeschränkte Haftung außer Kraft gesetzt. Die GmbH haftet als Komplementär unbeschränkt mit ihrem Vermögen, ihre Gesellschafter (Kommanditisten) jedoch nur mit ihren Einlagen.

Die Leitung der GmbH & Co. KG obliegt dem Komplementär, also dem Geschäftsführer der GmbH.

Als Personengesellschaft unterliegt die GmbH & Co. KG nicht den Publizitätspflichten der GmbH. Sie ist auch in steuerlicher Hinsicht günstiger gestellt als die GmbH.

Die GmbH & Co KG erlaubt eine flexiblere Eigenfinanzierung als dies bei der GmbH zutrifft, denn die Kommanditisten können Einlagen tätigen, die nicht Stimmrechte verändern. Bei der GmbH würden diese Einlagen zu schwer übertragbaren Stammeinlagen werden. Außerdem können später weitere Kommanditeinlagen als Eigenkapital beschafft werden, ohne dass dies mit besonderen Mitspracherechten in der Geschäftsführung verbunden ist.

Die GmbH & Co KG eignet sich auch gut für die Nachfolgeregelung, da die GmbH als Vollhafter "unsterblich" ist.

Die Möglichkeiten der Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist eingegrenzter als bei der GmbH, weil die GmbH als Vollhafter nur den "Mantel" für die GmbH & Co KG liefert.