Die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG
ist eine
Rechtsform von Unternehmen, die einer
Kommanditgesellschaft (als
Personengesellschaft) entspricht, in der der
Komplementär eine
GmbH (als
Kapitalgesellschaft) ist.
Aufgrund der
Haftungsbeschränkung der GmbH wird in einer GmbH &
Co. KG die für Personengesellschaften unbeschränkte
Haftung außer Kraft gesetzt. Die GmbH haftet als
Komplementär
unbeschränkt mit ihrem Vermögen, ihre Gesellschafter
(Kommanditisten)
jedoch nur mit ihren Einlagen.
Die Leitung der GmbH
& Co. KG obliegt dem Komplementär, also dem
Geschäftsführer der GmbH.
Als
Personengesellschaft unterliegt die GmbH & Co. KG
nicht den Publizitätspflichten der GmbH. Sie ist
auch in steuerlicher Hinsicht günstiger gestellt als
die GmbH.
Die GmbH & Co KG
erlaubt eine flexiblere Eigenfinanzierung
als dies bei der GmbH zutrifft, denn die
Kommanditisten können Einlagen tätigen, die nicht
Stimmrechte verändern. Bei der GmbH würden diese
Einlagen zu schwer übertragbaren Stammeinlagen
werden. Außerdem können später weitere
Kommanditeinlagen als Eigenkapital beschafft werden,
ohne dass dies mit besonderen Mitspracherechten in
der Geschäftsführung verbunden ist.
Die GmbH & Co KG
eignet sich auch gut für die Nachfolgeregelung, da
die GmbH als Vollhafter "unsterblich" ist.
Die Möglichkeiten der
Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist eingegrenzter als
bei der GmbH, weil die GmbH als Vollhafter nur den
"Mantel" für die GmbH & Co KG liefert.
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